LKR ERH: Landespflegegeld beantragen – Formulare beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt erhältlich
Erlangen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit Hauptwohnsitz in Bayern können Pflegegeld jährlich in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Anträge für dieses Jahr sind noch bis Donnerstag, 31. Dezember 2020 per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege, – Landespflegegeld -, Postfach 1365, 92203 Amberg möglich.
Wichtiger Hinweis für Antragsteller
Für jeden Antrag ist die Adresse erforderlich anzugeben, wie Antragsteller offiziell beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind. Wer sich zwischenzeitlich ummeldet, informiert bitte das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg über die neue Adresse.
Antrag gedruckt oder elektronisch
Das Formular ist bei der Seniorenbeauftragten des Landkreises, Anna Maria Preller, unter der Telefonnummer 09131/803-1331 oder per E-Mail an anna.maria.preller@erlangen-hoechstadt.de erhältlich. Alternativ gibt es den Antrag auch auf der Landkreis-Homepage unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/leben-in-erh/angebote-fuer-senioren/pflege-pflegeberatung/ oder direkt auf der Landespflegegeld-Seite der Bayerischen Staatsregierung unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp.
Antrag jahrelang gültig
Betroffene müssen den Antrag auf Landespflegegeld nicht jedes Jahr neu stellen. Einmal gestellt, gilt er auch für die nachfolgenden Pflegegeldjahre. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Dann wird das Landespflegegeld nicht mehr gezahlt. Das Landespflegegeld wird auch nicht anteilig ausgezahlt, wenn ein Anspruchsberechtigter verstirbt – die Leistung kann nicht vererbt und damit auch nicht an die Angehörigen ausbezahlt werden.
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