Landgericht Bamberg verhandelt sexuelle Nötigung
In der 32. Kalenderwoche 2020 findet am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlung in Strafsachen statt: Das Strafverfahren gegen den 36-jährigen H. wegen sexueller Nötigung am 05.08.2020, 13:30 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 1 KLs 1105 Js 6312/19).
Der Angeklagte und die Geschädigte sollen am Abend des 10. April 2019 zunächst auf einem Radweg in Forchheim gefahren und sich auf eine Parkbank gesetzt haben. Der Angeklagte soll die Geschädigte dort zum oralen Geschlechtsverkehr aufgefordert haben, was die Geschädigte abgelehnt haben soll. Dem Angeklagten liegt zur Last, der Geschädigten gegen deren erkennbaren Willen seinen erigierten Penis ins Gesicht gedrückt zu haben, diese bei dem Versuch wegzugehen festgehalten, nach vorne auf die Bank geschubst und anschließend kurzzeitig versucht zu haben, seinen Finger oder Penis in deren After einzuführen, bis es der Geschädigten gelang, wegzulaufen.
Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits im Januar 2020 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt sowie die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Verfahren (bei Aufrechterhaltung des Schuldspruchs sowie des Strafausspruchs im Übrigen) zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung an das Landgericht zurückverwiesen.
Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.
Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID- 19 auszufüllen.
Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-undbehoerden/oberlandesgerichte/bamberg/
Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.
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