BN-Kreisgruppe Bamberg zieht gemischte Bilanz zur Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt
Wichtige Impulse, aber noch keine Trendwende
Am 01. August 2020 jährt sich die Aufnahme zahlreicher neuer Verpflichtungen in das Bayerische Naturschutzgesetz durch das Volksbegehren Artenvielfalt zum ersten Mal. Wie in ganz Bayern war die Eintragungsquote auch im Raum Bamberg historisch gut. In der Stadt Bamberg wurde sogar das zweitbeste Ergebnis unter den bayerischen Städten erzielt. Doch wie wurde das Gesetz in Bayern umgesetzt und was ist seitdem in Stadt und Landkreis für die Artenvielfalt passiert? Der BUND Naturschutz Bamberg zieht nach einem Jahr eine erste Bilanz und sieht dabei sowohl Licht- wie Schattenseiten.
„Trotz einer insgesamt schleppenden Umsetzung haben durch das Volksbegehren die Themen Artenvielfalt und Insektensterben in Stadt und Landkreis viel mehr Aufmerksamkeit bekommen“, beobachtet Martin Bücker, Vorsitzender des BUND Naturschutz Bamberg. Am meisten fällt dies an den blütenbunten Straßenrändern ins Auge. Sie sind heuer in vielen Bereichen in Stadt und Landkreis zu bewundern. Aber auch an anderer Stelle zeigen sich erste Erfolge. Die Vorgabe aus dem Volksbegehren, dass sich mindestens 10 Prozent der Grünlandfläche zu artenreichen Wiesen entwickeln und deshalb erst ab dem 15. Juni gemäht werden sollen, wurde im Raum Bamberg bereits gut umgesetzt. „Durch verbesserte Förderbedingungen im Vertragsnaturschutzprogramm konnten diese Wiesenflächen in Stadt und Landkreis deutlich erhöht werden“, lobt Erich Spranger, 2. Vorsitzender des BUND Naturschutz Bamberg. So sind heuer im Landkreis 2700 Hektar Wiesenflächen im Vertragsnaturschutzprogramm, das entspricht 14 Prozent der Grünlandflächen insgesamt. Bayernweit liegt die Quote allerdings erst bei Prozent.
Eine weitere positive Folge des Volksbegehrens ist, dass der Landkreis Bamberg die Stelle eines Biodiversitätsberaters eingerichtet hat. Dieser soll die Naturschutzverwaltung unterstützen und den Artenschutz voranbringen.
Auch in Bezug auf die gesetzlich verankerte Vorgabe im Staatswald 10 Prozent Naturwälder auszuweisen, wurde bereits ein erster wichtiger Schritt gegangen. Ende Mai wurden 5 größere Waldgebiete in Bayern als Naturwälder deklariert, eines davon der Böhlgrund im Nordsteigerwald. Allerdings hofft der BUND Naturschutz Bamberg, dass in einem zweiten Schritt auch der besonders wertvolle „Hohe Buchener Wald“ bei Ebrach als Naturwald unter Schutz gestellt wird.
Neben diesen ersten Erfolgen gibt es jedoch auch viele Defizite bei der Umsetzung des Volksbegehrens.
Mit der Erhöhung der Ökoanbau-Fläche wurde eine zentrale Forderung des Volksbegehrens ins Gesetz übernommen. Bis 2030 soll der Ökoanbau bayernweit von jetzt 11 Prozent auf dann 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche erweitert werden. In der Stadt Bamberg werden derzeit gut 12 Prozent und im Landkreis nur 7 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche biologisch bewirtschaftet. Spranger mahnt: „Die ambitionierten Ziele können nur durch eine stärkere finanzielle Unterstützung des Bio-Landbaus und eine stärkere Förderung des Absatzes biologischer Produkte erreicht werden. Hier ist der Einsatz von der Staatsregierung noch deutlich zu dürftig. Aber auch von Stadt und Landkreis gibt es bisher keine Initiativen, um zum Beispiel auf Bioverpflegung in Kitas, Schulen, Kantinen oder anderen öffentlichen Einrichtungen umzustellen.“
Beim Schaffen eines großflächigen Biotopverbunds gibt es nach Einschätzung des BUND Naturschutz ebenfalls noch keine Verbesserungen. Hier fehlen weitgehend die nötigen Konzepte im Landkreis und in den Gemeinden. Auch die Vorgabe eines 5 Meter breiten Gewässerrandstreifens wurde bisher nur halbherzig umgesetzt. Durch eine einseitige Auslegung versucht man kleine Gewässer aus der Vorgabe heraus zu nehmen und die Randstreifen möglichst schmal zu bemessen. Dies verwundert Martin Bücker, „denn es ist absolut unstrittig, dass nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Gewässerqualität stark von den Gewässerrandstreifen profitiert.“
Eine völlige Fehlanzeige ist bisher der Schutz der wertvollen Streuobstwiesen. Sie sind durch die unsinnig strenge Definition des Begriffs „Streuobstwiese“ größten-teils nicht geschützt, obwohl das ganz klar dem Sinn des Volksbegehrens wider-spricht. Der BUND Naturschutz Landesverband wird daher gegen die entsprechende Verordnung klagen.
„Neben der schleppenden Umsetzung, teilweise leider auch der Blockade einiger staatlicher Verpflichtungen, ist auch in der Gesamtpolitik noch keine Trendwende zugunsten der Artenvielfalt erfolgt“, stellt Bücker fest. „Wir brauchen noch mehr Schub für einen großflächigen funktionierenden Biotopverbund, mehr Bio in allen Kantinen und bei allen Veranstaltungen, weniger Pestizideinsatz, mehr Naturwälder und weniger Flächenverbrauch und Naturzerstörung.“ Als Negativbeispiel für den ungebremsten Flächenverbrauch im Landkreis Bamberg nannte Bücker die große Erweiterung des Gewerbegebietes „Brandäcker Süd“ im Süden von Scheßlitz und als besonders krasses Beispiel die geplante gigantische Erschließungsstraße mit zugehörigen Gewerbe- und Wohnflächen im Norden von Buttenheim.
Auf überregionaler Ebene fordert der BUND Naturschutz von den politischen Entscheidungsträgern sich für eine Änderung der Agrarpolitik, für ein verbindliches Flächensparziel und eine wirksame Klimaschutzpolitik einzusetzen, um wirklich eine Trendwende beim Schutz der Artenvielfalt zu erreichen. Gerade den Einsatz Bayerns für die längst überfällige Ökologisierung der EU-Agrarzahlungen vermisst der BUND Naturschutz vollständig.
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