Ergebnis der Wahlprüfung der in Kulmbach am 15./29.03.2020 durchgeführten Gemeindewahlen
Die Prüfung der Wahl des Stadtrates sowie der Wahl des Oberbürgermeisters in der Stadt Kulmbach durch das Landratsamt Kulmbach von Amts wegen gemäß Art. 50 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) ergab lediglich Form- und Bearbeitungsfehler in sehr geringem Umfang, die nicht zu einer Ungültigerklärung der städtischen Wahlen führen können und auch eine Berichtigung nicht notwendig machen.
Insbesondere resultieren aus den zur Wahlprüfung hinzugezogenen und hierfür gezielt ausgewerteten Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen des Verdachts auf Wahlfälschung gegen zwei städtische Mitarbeiter keine hinreichenden Anhaltspunkte, die eine Verdunklung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterstichwahl auch nur wahrscheinlich erscheinen lassen.
Neueste Kommentare