Forchheimer CSU beantragt Tempo 30 und Geschwindigkeitsanzeigen im Stadtteil Burk

Antrag der Forchheimer CSU:

Ergänzend zu dem Antrag von Stadtrat Holger Lehnard vom 22.01.2019 beantragen wir Folgendes:

Erweiterung der Geschwindigkeitsreduzierung an der Burker Straße und das Anbringen einer dauerhaften Geschwindigkeitsanzeige.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kirschstein, aktuell besteht eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Burker Straße. Diese beginnt auf Höhe „Bushaltestelle von der Einmündung Regnitzau“ und reicht bis zur „Bushaltestelle auf Höhe Hausnummer 50“. Hiermit beantragen wir die Erweiterung dieser Geschwindigkeitsreduzierung mit den Verkehrsschildern „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ – Verkehrszeichen 274-30 (278-30) nach StVO auf beiden Seiten der Fahrbahnen bis zur Höhe „Feuerwehr Burk“. Begründung: In diesem Bereich befindet sich eine „Querungshilfe“kurz vor der Einfahrt zur Straße „Am Schellenberg“. Diese wird u. a. genutzt um in den Kindergarten, die Kirche, zum Friedhof zu kommen. Ebenso fungiert diese als Schulweg zu den beiden Gymnasien. Nördlich von der Bäckerei Pfister ist ein Fußweg, der von sehr vielen Grundschulkindern aus Burk genutzt wird. Der Verkehrsfluss – aufgrund der Parksituation auf der östlichen Seite der Straße (vor der Bäckerei Pfister) – würde durch die Geschwindigkeitsreduzierung entspannter werden. Die Gehwege werden beidseitig als Schulweg genutzt (auch zu den Schulbussen), als Weg zur Burker Kirche, zum Burker Friedhof und zum Sportplatz / Sportheim. Neben dem Sicherheitsaspekt ist die Verkehrs- und Lärmbelästigung der Anwohner*innen ein entscheidendes Kriterium für eine Geschwindigkeitsreduzierung. Bereits im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Forchheim wurde durch das Büro PLANWERK festgestellt – Zitat: (Seite 122 und 123): „Die Fußgängerwege entlang der Ortsdurchfahrt sind an einigen Stellen sehr schmal; auch fehlen dort sichere Wege für den Radverkehr. Eine Lösungsmöglichkeit könnte sein, die Fahrbahn zu verschmälern und auf einer Straßenseite den Gehsteig zu verbreitern.

Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30) und zugelassenen ruhenden Verkehr im Straßenraum können die Geschwindigkeit reduziert und die Sicherheit für Fußgänger erhöht werden.“Da der erst genannte Punkt im Augenblick aus unserer Sicht finanziell bzw. durch eine sehr lange Planungs- und Bauphase nicht realisierbar erscheint, sollte der vorgeschlagene Punkt „Geschwindigkeitsreduzierung“ sehr schnell umgesetzt werden.Die rechtliche Grundlage von Tempo 30 ist Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier werden streckenbezogene Temporeduzierungen und Tempo-30-Zonen geregelt. § 45 StVO – Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (5) hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen. Zitat: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an“, heißt es in Absatz 1c.In der StVO wird die Errichtung von Tempo-30-Bereichen – entweder als streckenbezogene Temporeduzierung oder als Tempo-30-Zone – in Paragraf 45 geregelt. In der Regel wird die Geschwindigkeit aufgrund von Lärmschutz oder der Sicherheit begrenzt. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage obliegt es einer Kommune den von unsgenannten Bereich die Geschwindigkeit zu reduzieren. Ferner wiederholen wir den Antrag, eine dauerhafte Geschwindigkeitsanzeige auf der Burker Straße vom Kreisel Hausen kommend zwischen den Einfahrten „Dorfäcker“ und der Einfahrt „Am Linsengraben“ zu installieren.Begründung:Das Ortsschild Forchheim wurde zwar Richtung Westen zur Einfahrt Dorfäcker versetzt, doch konnten die Anwohner und auch wir feststellen, dass die Mehrheit der Fahrzeuge erst ab der Querungshilfe –nach Abzweig „Am Kirschgarten“ ihre Geschwindigkeit verringert.

Die Nachbargemeinden Heroldsbach, Wimmelbach, Oesdorf, um nur ein paar wenige zu nennen, haben durch das dauerhafte Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen sehr positive Erfahrungen gemacht. Der sehr große Teil der Fahrer reduziert seine Geschwindigkeit nach den Warnhinweisen auf der Anzeige. Über eine zeitnahe inhaltliche Beratung aller Aspekte in den zuständigen Gremien würde ich mich sehr freuen.

Für Rückfragen aller Art stehe ich Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Herzlichen Dank und viele Grüße

gez.
Holger Lehnard, Sprecher im Planungs- und Umweltausschuss
Josua Flierl, Fraktionsvorsitzender