Landkreis Forchheim: Jetzt energetisch Sanieren – mehrfach profitieren
Lukrative Zuschüsse und reduzierte Mehrwertsteuer machen Heizungs- und Gebäudesanierung noch wirtschaftlicher und sorgen für behagliches Zuhause
Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist Hauseigentümer und Bauwillige auf die zur Zeit außerordentlich guten Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschüssen hin. Denn trotz Coronakrise stehen weiterhin Gelder für Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Außerdem sinken durch den Einsatz energieeffizienter Techniken nicht nur die Energiekosten, sondern gleichzeitig steigt die Wohn- und Lebensqualität.
45 % Zuschuss fürs Heizen mit erneuerbaren Energien
So hat der Bund die Fördersätze für Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Stückholz-/Pellets-/Hackschnitzelheizungen, Wärmepumpen) zu Beginn des Jahres nochmals deutlich angehoben, informiert Christine Galster vom Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim. Aber nur wenn der elektronische Antrag rechtzeitig, das heißt bereits vor Beauftragung des Handwerkers beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt wird, können diese lukrativen Zuschüsse von bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten abgerufen werden. Die Umsetzungs- bzw. Fertigstellungsfrist beträgt 12 Monate.
30 % Zuschuss für Heizungsoptimierung
Dieses Förderprogramm kann für kleinere investive Maßnahmen an bestehenden Heizanlagen, wie beispielsweise den Austausch von Heizungsumwälzpumpen oder Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen oder die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und sonstige Optimierungsmaßnahmen am Heizsystem in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung ist relativ einfach und unbürokratisch, muss aber vor Vergabe des Auftrags erfolgen. Die Umsetzungsfrist und Einreichung der Nachweise beträgt 6 Monate nach elektronischer Antragstellung.
Bis zu 40 % Zuschuss für Fenstertausch, Dämmung und Nahwärmeanschluss
Auch für energetische Maßnahmen bei der Gebäudesanierung, wie z. B. die Erneuerung der Fenster, die Dämmung des Daches, der Fassade oder der obersten Geschossdecke, der Anschluss an ein Nahwärmenetz oder für die Errichtung besonders energieeffizienter Neubauten (Effizienzhäuser) gibt es Zuschüsse von bis zu 40 %. Je energieeffizienter das Gebäude, umso höher die Förderung. Für die Antragstellung ist bei diesen KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ die Bestätigung eines von der KfW anerkannten Energieberaters notwendig. Die Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen; die Maßnahmen müssen spätestens nach 36 Monaten abgeschlossen sein.
80 % Zuschuss für Energieberatung für Wohngebäude
Oftmals sind sich Hauseigentümer nicht sicher, welche Sanierungsmaßnahme sie als erstes in Angriff nehmen sollen. Hier kann es sinnvoll sein, sich von einem neutralen Energieberater vor Ort beraten zu lassen. Neben der Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes enthält der Beratungsbericht auch Vorschläge für eine zweckmäßige Sanierung und gibt Empfehlungen für die zeitliche Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen. Die Kosten für den Beratungsbericht werden vom BAFA mit 80 % bezuschusst.
Bis zu 20 % Zuschuss für Einbruchschutz und altersgerechtes Umbauen
Wer sein Haus oder seine Wohnung zum Beispiel durch mechanische Verriegelungen oder eine Alarmanlage sicherer machen möchte oder sich für barrierereduzierende Maßnahmen, wie den Einbau einer bodenebenen Dusche oder die Beseitigung von Stufen oder Türschwellen entscheidet, kann über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ebenfalls Zuschüsse von 10 % bzw. 20 % beantragen. Landrat Dr. Hermann Ulm betont, dass es im Hinblick auf den demographischen Wandel von großer Bedeutung ist, wenn die Bürgerinnen und Bürger möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben können. Die elektronische Antragsstellung für altersgerechtes Umbauen muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen; innerhalb von 36 Monaten nach Zusage ist die Durchführung des Vorhabens nachzuweisen.
Förderung für Batteriespeicher einer neuen PV-Anlage
Die Errichtung einer eigenen PV-Anlage kann über ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW finanziert werden. Für den Einbau eines Batteriespeichers ab 3 kWh Speicherkapazität in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die Basisförderung über das PV-Speicher-Programm des Freistaats Bayern 500 Euro, zzgl. 100 Euro je ein kWh weiterer Speicherkapazität. Die Antragstellung ist vor Auftragsvergabe über die online-Plattform vorzunehmen und innerhalb von 9 Monaten nach Eingang des elektronischen Antrags muss die Maßnahme abgeschlossen sein.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen
Einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten bietet das vom Landratsamt Forchheim erstellte Infoblatt „Förderprogramme für Erneuerbare Energien und energetische Sanierung von Wohngebäuden“, zu finden auf der Homepage www.lra-fo.de/klima à „Energieinformation“, „Fördermittelübersicht (Infoblatt)“. Hier finden Sie auch eine Liste der Energieberater/Energie-Effizienz-Experten im Landkreis Forchheim“.
Alle weiteren Einzelheiten zu den jeweiligen Förderprogrammen, den technischen Mindestanforderungen, den förderfähigen Kosten sowie zur Antragstellung und den einzuhaltenden Fristen finden Sie für
- die Programme „Heizen mit erneuerbaren Energien“, „Heizungsoptimierung“ und „Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter bafa.de,
- für die KfW-Programme
- „Energieeffizient Bauen“ unter kfw.de/153,
- „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss“ unter www.kfw.de/430,
- „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (mit Tilgungszuschuss) unter www.kfw.de/152
- „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ unter www.kfw.de/455 ,
- „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ unter www.kfw.de/159
- „Erneuerbare Energien“ unter www.kfw.de/270
- für das Bayerische PV-Speicher-Programm unter energiebonus.bayern.
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