Holprige Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt

Erste wissenschaftliche Auswertung der Maßnahmen – Trägerkreis zieht ein Jahr nach Inkrafttreten durchwachsene Zwischenbilanz

Wie steht es um die Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ ein Jahr nach der Annahme der Gesetzesänderungen durch den Bayerischen Landtag? Um alle Maßnahmen zur Umsetzung des verbesserten bayerischen Naturschutzgesetzes, das durch ein Begleitgesetz und einen umfangreichen Verordnungskatalog der Staatsregierung ergänzt wurde, zu überprüfen, hatte der Trägerkreis ein regelmäßiges Monitoring veranlasst. ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und die Gregor Louisoder Umweltstiftung beauftragten die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), die Auswirkungen der neuen Gesetze anhand von festgelegten Indikatoren zu prüfen. Das von der HfWU entwickelte Monitoring-Konzept hat aus über 80 beschlossenen Maßnahmen 32 Indikatoren abgeleitet. Zum Jahrestag der Annahme des Volksbegehrens am 17. Juli 2019 ziehen die vier Sprecher des Trägerkreises und Prof. Dr. Roman Lenz eine erste Zwischenbilanz der Erhebungen. „Ein Jahr nach der Annahme des Volksbegehrens ist die Artenvielfalt in Bayern noch nicht gerettet. Einige gute erste Schritte sind gemacht, einige neue Regelungen werden aber auch noch nicht umgesetzt. Der Trägerkreis zieht deshalb eine durchwachsene erste Zwischenbilanz, weshalb wir weiter ganz genau hinschauen und Defizite aufzeigen werden“, so Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens.

Laut dem Bericht der Wissenschaftler um Prof. Roman Lenz von der HfWU sind derzeit die unmittelbaren Auswirkungen des Volksbegehrens in einigen Bereichen bereits ablesbar. Dies zeigt zum Beispiel die Ankündigung, vier größere staatliche Waldgebiete Bayerns als Naturwälder zusätzlich unter Schutz zu stellen. Auch die Erhöhung der Streuobstförderung im Vertragsnaturschutzprogramm oder die Einstellung neuer Wildlebensraumberater kann in diesem Zusammenhang genannt werden. Jedoch fehlen teilweise konkrete Definitionen wie Angaben zur räumlichen Verteilung des grünen Netzwerks im Wald oder beim Biotopverbund.

Für einige der Maßnahmen sind Zielwerte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genannt, so die Analyse von Lenz. Der ökologische Landbau soll bis zum Jahr 2025 mindestens 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen umfassen. Hier ist bereits ein guter Trend erkennbar. Der Anteil von Grünlandflächen mit spätem Mahdzeitpunkt dagegen, der bereits 2020 bei einem Flächenanteil von zehn Prozent liegen sollte, wird wohl nicht erreicht werden.

Negativ vermerken die Wissenschaftler, dass für einen wesentlichen Teil der Indikatoren die Ausgangsdaten fehlen: dies betrifft die neu geschützten Grünlandbiotope, die Anwendung von Pestiziden, die geplante Bewirtschaftung der Straßenbegleitflächen als Magergrünland oder das Verbot garten- und ackerbaulicher Nutzung im Gewässerrandstreifen. Maßnahmen aus dem Bereich Bildung oder Siedlung sind nur schwer zu bemessen. So sollen hier, aus Sicht von Lenz, konkrete Studien helfen, beispielsweise die Umsetzung der geänderten Lehrpläne zu den Zielen des Naturschutzes oder den Aufgaben der Landwirtschaft einschätzen und bewerten zu können. Eine Kontrolle der Beleuchtung öffentlicher Anlagen oder beleuchteter Werbeanlagen im Außenbereich kann nur über Stichproben erfolgen.

Prof. Roman Lenz, HfWU: „Es ist eine Herausforderung mit den bislang wenigen zur Verfügung stehenden Daten die umfangreichen und vielseitigen Maßnahmen des Volksbegehrens bewerten zu können.“ Lenz sieht zugleich darin eine Chance hier anzusetzen, um für die nächsten Jahre die Datengrundlagen zu verbessern.

Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende: „Für die bisher gezeigten Leistungen bekommt die Staatsregierung von uns heute, zum ersten Geburtstag des neuen Gesetzes, Lob und Tadel. Ein wichtiger Schwerpunkt unseres Gesetzes ist der Ausbau des Ökolandbaus. Der Staat hat die Verpflichtung bis 2030 den Anteil auf 30 Prozent zu steigern. Leider hapert es da gewaltig. Die Kürzung der KULAP-Förderung für Biolandwirte und die äußerst zögerliche Bereitschaft, der eigenen Einkaufsverantwortung für mehr Bioprodukte in staatlichen Kantinen nachzukommen, stößt bei mir auf großes Unverständnis. Nicht nur auf Landesebene, auch in den Kommunen heben Politiker von CSU, FW, SPD und FDP nur selten die Hand, wenn mehr Bioprodukte in Schulen und Krankenhäusern gefordert werden.“

Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV: „Im Waldnaturschutz sind wir mit der Ausweisung von über 5.500 Hektar nutzungsfreie Wälder ein großes Stück vorangekommen. Diese Wälder in den Donau- und Isarauen, der Frankenalb und dem Steigerwald sind Hotspots der Artenvielfalt, die uns zeigen, wie Natur sich von selbst entwickelt und auf den Klimawandel reagiert. Eine große Lücke im Naturwald-Netz besteht noch bei den Eichenwäldern im Spessart. Beim Biotopverbund im Offenland hoffen wir, dass die neuen Wildlebensraumberater und Biodiversitätsberater bald mit ihrer Arbeit beginnen und zügig verloren gegangene Lebensräume in der Kulturlandschaft wieder geschaffen werden. Die Artenvielfalt ist auch für die Stabilität des landwirtschaftlichen Systems enorm wichtig und der Biotopverbund für die Naherholung der Menschen in Bayern unverzichtbar.“

Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag: „Bei zwei der wichtigsten Maßnahmen zur Bewahrung von Artenvielfalt und zum Schutz unserer Gewässer stochern wir im Nebel, zu dessen Auflösung die schwarzorange Regierung wenig bis nichts beiträgt. Im Gegenteil: Mit dem willkürlichen Anheben der Mindeststammhöhe für geschützte Streuobstbestände handelte Regierungschef Söder bewusst gegen den Geist des Volksbegehrens. Statt diese Schutzräume der Insektenvielfalt zu bewahren, lieferte er große Teile der wertvollen Baumbestände höchstpersönlich an die Säge. Ebenso unbefriedigend ist das Verwirrspiel um die in allen anderen Bundesländern längst verpflichtend eingeführten Gewässerrandstreifen. Statt klarer Vorgaben gibt es eine „Macht-was-ihr-wollt-Politik“, die weder zum Schutz der in solche Streifen lebenden Pflanzen und Tiere beiträgt, noch unsere Fließgewässer vor schädlichen Spritz- und Düngemitteleinträgen schützt.“

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: „Laut Kabinettsbeschluss sind im Nachtragshaushalts 2020 für den Artenschutz insgesamt 71,8 Mio. Euro zusätzliche Mittel sowie 100 Stellen vorgesehen. In der Vergangenheit galt in Bayern: Geld und Stellen für den Straßenbau gibt es fast unbegrenzt, für den Naturschutz nur ein paar Brotkrumen. Diese Entwicklung konnte durch das Volksbegehren Artenvielfalt umgekehrt werden, tendenziell setzt die Staatsregierung hier ihre Zusagen um. Im Vergleich zu dem teilweise exorbitanten Mittelzuwächsen in anderen Bereichen sind wir aber von der XXL-Variante noch weit entfernt, Umschichtungen vor allem von Stellen zugunsten des Naturschutzes sind weiter erforderlich. Dies gilt besonders für den völlig unzureichenden Vollzug der bestehenden Gesetze auf der Ebene der Unteren Naturschutzbehörden“.

Hintergrund:

Zum jetzigen Zeitpunkt können nur anfängliche Bemühungen dargestellt werden. Da das Ziel des Volksbegehrens auf eine langfristige Umsetzung ausgerichtet ist, können bestimmte Bereiche nach einem Jahr nur schwer beurteilt werden. Der Wert der Indikatoren und die Auswirkungen der neuen Gesetze werden erst in den nächsten Jahren deutlicher werden.

Hinweis:

Zum Jahrestag am Freitag, 17.7., lädt der Trägerkreis alle Interessierten zu einem kostenlosen Online-Forum ein. Von 20.00 bis 21.30 Uhr stehen unter www.lbv.de die vier Sprecher Agnes Becker, Dr. Norbert Schäffer, Ludwig Hartmann und Claus Obermeier und die Vorsitzenden der Ökoanbauverbände Josef Schmidt (AbL) und Hubert Heigl (LVÖ) für Fragen rund um das Volksbegehren Artenvielfalt zur Verfügung.