Die GEW zum neuen Schuljahr: „Die Schulanfänger*innen nicht vergessen!“
Ab September soll an den bayerischen Schulen wieder normaler Betrieb herrschen, ohne Mindestabstand, aber mit Hygienerichtlinien. Das ist eines der Szenarien des Kultusministeriums für den Schulanfang 2020/21. Die Infektionslage wird aber auch im Herbst noch äußerst fragil sein.
Herbst- und Winterzeit, volle Klassenzimmer, hustende und schniefende Schüler*innen ohne Abstand – wer denkt da noch an einen „Normalbetrieb“. Auch wenn man es sich wünscht – aber erkältete Schüler*innen werden zu Hause bleiben müssen und es wird viele positive Testungen geben. Das Kultusministerium hält mehrere Szenarien für möglich. Bei einem Neuausbruch des Coronavirus nach den Ferien, soll es Schule im Wechsel für kleinere Gruppen geben. Präsenz und Lernen Zuhause sollen dann die Unterrichtsformen sein. Bei einer hohen Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus in einzelnen sogenannten Hot-Spots soll es lokale Schulschließungen geben und eine flächendeckende zweite Welle mit Corona-Infektionen wird zur Folge haben, dass überall Distanzunterricht stattfindet.
Im September starten circa 115 000 Schulanfänger*innen ins Schulleben. Jeder weiß, wie wichtig das erste Schuljahr ist – hier werden die Grundlagen gelegt. Die Kinder lernen lesen, schreiben und rechnen. Aber auch das soziale Lernen im Klassenverband und die Freude und Motivation zum Lernen werden in diesem ersten Schuljahr grundgelegt. Wie aber soll das funktionieren in Zeiten von Corona? Ruth Brenner, Sprecherin der GEW-Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen sagte dazu heute in München: „Es kann nicht sein, dass die ersten Klassen ständig aufgeteilt werden. Auch ein Distanzunterricht ist nicht vorstellbar! Will man nicht einen ganzen Jahrgang verlieren, muss jetzt sofort gehandelt werden.“
Deshalb fordert die GEW Bayern: Für das Schuljahr 2020/21 muss die Klassenstärke in allen ersten Klassen auf die Hälfte der vorgesehenen Höchstschülerzahl, also auf 14 Schüler und Schülerinnen, beschränkt werden. Gleiches für die Förderschulen: Auch hier muss die Höchstschülerzahl für die ersten Klassen halbiert werden, je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich, maximal sieben. Nur so haben die Schulen die Möglichkeit, diese Klassen immer im Klassenverband zu belassen und durchgehend gemeinsam zu unterrichten.
Das Kultusministerium muss handeln – jetzt können die Weichen für diese wichtige Maßnahme noch gestellt werden!
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