Landratsamt Forchheim informiert: Änderungen beim Schüler- und Meister-BAföG zum 1. August 2020
Sowohl im Schüler-BAföG als auch bei der Aufstiegsfortbildung (AFBG/“Meister-BAföG“) treten zum 1. August 2020 Gesetzesänderungen in Kraft, die sich auf Förderungshöhe und -modalitäten beziehen.
Beim Schüler-BAföG bedeutete die Gesetzesänderung vom 1. August 2019 eine stufenweise Erhöhung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge. Die nächste Erhöhung findet nun zum 1. August 2020 statt.
Die Gesetzesänderung im AFBG/Meister-BAföG bringt mehrere Neuerungen mit sich, z. B.:
- die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss (100 Prozent) ausgebaut (vormals 40 Prozent Zuschuss und 60 Prozent Darlehen)
- der Zuschussanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 auf 50 Prozent erhöht
- der Darlehenserlass bei bestandener Fortbildung steigt von 40 auf 50 Prozent
- bei Unternehmensgründung bzw. –übernahme und dauerhafter Neubeschäftigung mindestens eines Azubis bzw. eines Vollzeitbeschäftigten erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld (Auskünfte erteilt die KfW-Bank)
Die Antragsunterlagen und weitere Infos zum BAföG finden Sie unter www.bafög.de. Die Antragsunterlagen und weitere Infos zum AFBG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Bei Fragen und für Beratungen können Sie sich gerne an das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamtes Forchheim, Frau Wagner, Tel.: 09191/86-2403 wenden. Aufgrund der aktuellen Umstände bitten wir von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen.
Forchheim, 10.07.2020
Pressestelle
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