Landgericht Bamberg verhandelt Vorwurf der Geiselnahme und der Einfuhr von Betäubungsmitteln

Symbolbild Justiz

In der 29. Kalenderwoche 2020 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

1. Das Sicherungsverfahren gegen den 26-jährigen H. wegen Geiselnahme und anderen Delikten am 13.07.2020, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Bamberg (Az. 24 KLs 1118 Js 917/20).

Dem Beschuldigten liegt zur Last, im Zustand der Schuldunfähigkeit im Januar 2020 fünf Personen in seiner Wohnung in Haßfurt mit einer großen Haushaltsschere gedroht zu haben, diese zu erstechen, falls sie die Wohnung verlassen sollten, wodurch er diese Personen für etwa eine Stunde in der Wohnung festhielt. Nachdem es einer der Personen gelang, einen Notruf abzusetzen und sich die beiden daraufhin eingetroffenen Polizeibeamten Zutritt zur Wohnung verschafft hatten, gelang es vier Personen sich zu entfernen. Als die Polizeibeamten die Wohnung betraten und auf den Beschuldigten zugingen, soll dieser die letzte verbliebene Person von hinten gepackt und mit der linken Hand festgehalten haben, während er die Schere in seiner rechten Hand abwechselnd an Kopf und Hals der Person gehalten und gedroht haben soll, sie umzubringen, falls sich die Polizisten nähern würden. Der Beschuldigte soll auf diese Art und Weise die Person für circa 45 Minuten in seiner Gewalt gehabt haben, während in der Zwischenzeit weitere Polizeibeamte eingetroffen waren und diese fortwährend versuchten den Beschuldigten verbal zur Aufgabe zu bewegen. Als der Beschuldigte zu einer Stichbewegung mit der Schere in Richtung des Kopfes der von ihm festgehaltenen Person ausgeholt haben soll, gelang es zwei Polizeibeamten den Beschuldigten zu ergreifen und zu entwaffnen. Gegen diesen Zugriff der Polizeibeamten soll sich der Beschuldigte massiv zur Wehr gesetzt und zwei Polizeibeamte hierdurch verletzt haben. Fortsetzungstermin: 15.07.2020, 09:00 Uhr

2. Das Strafverfahren gegen den 38-jährigen O. wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderen Delikten am 14.07.2020, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 32 KLs 2101 Js 6665/20).

Dem Angeklagten liegt zur Last, im Januar 2020 in der Tschechischen Republik etwa 50 Gramm Crystal erworben und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben, um dieses im Landkreis Haßberge gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zudem soll der Angeklagte im März 2020 von einer anderen Person im Landkreis Haßberge circa 20 Gramm Amphetamin erworben und zugleich 2 Kilogramm Amphetamin zum Preis von 12.000,- Euro bestellt haben, um zur Verschleierung seiner eigenen Taten diese Person der Kriminalpolizei Schweinfurt als Betäubungsmittelhändler nennen zu können, was er kurze Zeit später getan haben soll, so dass im Rahmen einer Durchsuchung bei dieser Person unter anderem 1,6 Kilogramm Amphetamin aufgefunden und diese Person festgenommen wurde.

Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen. Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen. Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/. Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.