Corona-Mail: Landratsamt Kulmbach bietet Hilfe bei Fragen zu den geltenden Infektionsschutzregelungen

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu den jeweils aktuell geltenden Infektionsschutzregelungen und den damit verbundenen Beschränkungen haben, werden gebeten, diese schriftlich an die vorgesehene E-Mail-Adresse ausgangsbeschraenkungen@landkreis-kulmbach.de zu senden.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung rund um die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen sind telefonische Anfragen meist nicht zielführend. Die Erfahrung hat gezeigt, dass genaue schriftliche Angaben und gegebenfalls auch das Übersenden von Bildern möglicher Veranstaltungsorte etc. unabdingbar für eine ausführliche Einschätzung der individuellen Sachlage sind. „Eine Anfrage per E-Mail erleichtert es uns zudem, Informationsmaterial wie z.B. Schutz- und Hygienekonzepte schnell zur Verfügung zu stellen“, erklärt Abteilungsleiter Oliver Hempfling.

Für Bürgerinnen und Bürger die keinen Internetzugang haben, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch bei Fragen zum Vollzug der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 31) im Landratsamt zu wenden.

Die Mitarbeiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Kulmbach stehen wie bisher für medizinische Fragen zum Coronavirus zur Verfügung. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 09221/707-600 (Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr) erreichbar.