Landgericht Bamberg verhandelt wegen versuchten Totschlags, schwerer Brandstiftung, Handel mit Betäubungsmitteln

Symbolbild Polizei

in der 28. Kalenderwoche 2020 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

1. Das Strafverfahren gegen den 49-jährigen L. wegen versuchten Totschlags und anderen Delikten am 06.07.2020, 09:00 Uhr, vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bamberg als Schwurgericht (Az. 23 Ks 1107 Js 15476/19).Dem Angeklagten liegt zur Last, im September 2019, im Stadtgebiet Bamberg, seine getrennt lebende Ehefrau in einem PKW sitzend am Hals gepackt und zugedrückt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und einen um den Hals gebundenen Schal immer weiter zugedrückt zu haben, so dass die Geschädigte immer weniger Luft bekommen haben soll.

Die Geschädigte soll nach Öffnen der Fahrertür am Boden gelegen sein. Dort soll der Angeklagte sie mindestens 30 Sekunden lang so fest auf den Kehlkopf gedrückt haben, dass die Geschädigte massive Atemnot und Todesangst bekommen haben soll. Der Angeklagte soll dabei tödliche Verletzungen der Geschädigten in Kauf genommen haben und erst nach dem zufälligen Vorbeikommen eines Zeugen von der Geschädigten abgelassen haben. Fortsetzungstermine: 14.07.2020, 20.07.2020, 22.07.2020, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Strafverfahren gegen die 39-jährige W. wegen bewaffnetem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderen Deliktenam 06.07.2020, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 36 KLs 2106 Js 20113/19). Diese Hauptverhandlung findet am Amtsgericht Bamberg, Sitzungssaal E.027, statt. Der Angeklagten liegt zur Last im Dezember 2019 eine Menge von etwa 27 Gramm Crystal erworben und anschließend zusammen mit weiteren Betäubungsmitteln zum gewinnbringenden Weiterverkauf gemeinsam mit einer Machete sowie einem Holzspeer mit Metallspitze bei ihrem Wohnanwesen im Landkreis Haßberge aufbewahrt zu haben. Fortsetzungstermin: 09.07.2020, 13:00 Uhr

3. Das Strafverfahren gegen den 20-jährigen M. wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung und anderer Delikte am 07.07.2020, 10:00 Uhr, vor der Jugendkammer (Az. 71 KLs 1105 Js 20586/18 jug). Dem Angeklagten liegt zur Last, in der Nacht vom 16.11. auf den 17.11.2018 unter Vortäuschung eines Einbruchs in einen von dem früheren Mitangeklagten F. betriebenen Imbiss im Landkreis Forchheim, einen Brand verursacht zu haben, indem sie eine Kasse neben einer dort befindlichen, aufgedrehten Gasflasche anzündeten. Dabei soll Explosionsgefahr bestanden haben. Durch die Rauchentwicklung erlitten mehrere im Obergeschoss des Anwesens wohnende Nachbarn Rauchgasvergiftungen, was die Angeklagten billigend in Kauf genommen haben sollen. Wenige Tage später soll der vormals Mitangeklagte F. als Versicherungsnehmer gegenüber einer Versicherung für zerstörtes Inventar 50.000,00 EUR gefordert haben und dabei wahrheitswidrig einen Einbruch in den Imbiss und ein Anzünden des Inventars durch den vermeintlichen Täter angegeben haben. In der Folge kam es zu einer Teilauszahlung von 4.000,00 EUR. Die Angeklagten sollen eine Aufteilung der Versicherungssumme vereinbart haben. Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten bereits 2019 verurteilt, den zur Tatzeit 18-jährigen M. unter Anwendung von Erwachsenenstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, den F. zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren 6 Monaten. Die Revision des F. wurde durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Auf die Revision des M. hat der Bundesgerichtshof den Strafausspruch (bei Aufrechterhaltung der übrigen Feststellungen) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob bei dem zur Tatzeit 18 Jahre alten M. Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann.

4. Das Strafverfahren gegen den 22-jährigen G wegen versuchten Totschlags und anderen Delikten am 07.07.2020, 14:00 Uhr, vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht (Az. 22 Ks 1105 Js 14892/19). Dem Angeklagten, der in der JVA Ebrach inhaftiert war, liegt unter anderem zur Last, am 25.07.2019 in der Bäckerei der JVA Ebrach einen anderen Inhaftierten zunächst beleidigt und auf den Boden geschubst und sodann mit seinen Füßen, an denen er Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen trug, fünf Mal von oben nach unten stampfend in Richtung des Kopfes des Geschädigten getreten zu haben, wovon mindestens drei Tritte den Kopf- und Gesichtsbereich getroffen haben sollen. Dabei soll der Angeklagte den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte soll hierdurch unter anderem Schwellungen und Prellungen am Unterkiefer erlitten haben. Fortsetzungstermin: 16.07.2020, 09:00 Uhr

5. Das Strafverfahren gegen den 55-jährigen O. wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällenam 10.07.2020, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 31 KLs 2101 Js 18008/19). Dem Angeklagten liegt zur Last, von Oktober 2018 bis Oktober 2019 in der Tschechischen Republik insgesamt sieben Mal Crystal in einem Umfang zwischen 50 und 900 Gramm erworben und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und im Raum Bamberg gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Zudem soll der Angeklagte im Januar 2020 wiederum in der Tschechischen Republik etwa 600 Gramm Crystal erworben und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen, wobei er kurz darauf im Landkreis Bamberg festgenommen wurde. Fortsetzungstermine: 22.07.2020, 30.07.2020, jeweils 09:00 Uhr

Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen. Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen. Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.