Bayern: Upskirting nun im Strafrecht verankert – Bundestag beschließt Strafbarkeit
In der Nacht hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen beschlossen. Danach soll u.a. das sog. Upskirting, also das unbefugte Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen und Mädchen, unter Strafe gestellt werden.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: „Es ist gut, dass diese Schutzlücke im Strafrecht nun geschlossen werden soll.“ Der Bund greife damit eine Länderinitiative von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat auf. „In unserer freien Gesellschaft sollen Frauen und Mädchen keine Angst haben müssen, in der Öffentlichkeit einen Rock zu tragen. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass das heimliche Fotografieren unter den Rock strafbar ist – egal ob es in der Wohnung oder auf offener Straße stattfindet“, so der bayerische Justizminister. Für die Betroffenen seien solche Bildaufnahmen immer demütigend und ehrverletzend. Eisenreich: „Besonders erfreulich ist, dass nun auch der Bund das Upskirting dort im Strafgesetzbuch verorten will, wo es hingehört, nämlich in den Abschnitt über Sexualstraftaten.“
Hintergrund:
Bislang sind entsprechende Aufnahmen nur in Ausnahmefällen strafbar, nämlich wenn sich das Opfer in einer Wohnung oder einem anderen besonders geschützten Raum, wie etwa einer Umkleidekabine, aufhält und die unbefugte Bildaufnahme dessen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Werden die Bilder in der Öffentlichkeit, etwa auf einer Rolltreppe, aufgenommen, besteht eine Schutzlücke, die nun geschlossen werden soll.
Breite Aufmerksamkeit hat das Thema im vergangenen Jahr durch eine Online-Petition zweier junger Frauen erlangt, der sich rund 110.000 Unterzeichner angeschlossen haben. Gemeinsam mit Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf und Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Peter Biesenbach hatte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich bereits im September 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sah vor, zur strafrechtlichen Erfassung des Upskirtings eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Der Bundesrat hat dem Länder-Gesetzentwurf Anfang November 2019 zugestimmt.
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