Erster italienisch-deutscher Doktortitel im Doppelpromotionsprogramm Bayreuth-Verona
Das deutsch-italienische Doppelpromotionsprogramm der juristischen Fakultäten der Universitäten Verona und Bayreuth hat eine erste Absolventin: Die Veroneserin Dr. Martina D’Onofrio hat im Rahmen dieses Programms, das seit 2015 existiert, sowohl in Italien als auch in Deutschland jetzt ihren Doktortitel erworben – und das „summa cum laude“. Ziel des Programms ist es, einen fruchtbaren Dialog zwischen jungen italienischen und deutschen Rechtswissenschaftlern und Rechtswissenschaftlerinnen zu fördern, Sprachbarrieren zu überwinden und konkrete Möglichkeiten des Austauschs zwischen den beiden Rechtssystemen zu schaffen.
Das Programm „Recht und Rechtsdurchsetzung in Europa“ existiert seit 2015. Es erlaubt Doktoranden, ihre Studien unter der gemeinsamen Betreuung von Professoren beider Standorte durchzuführen, Forschungsaufenthalte an der Partnerinstitution zu absolvieren und regelmäßig an gemeinsamen interdisziplinären Seminaren teilzunehmen. Darin sind sie aufgefordert, ihre Forschung vorzustellen und zu diskutieren.
Martina D’Onofrio hat über „Das Pactum de non petendo: Struktur und Disziplin in der Perspektive des europäischen Privatrechts“ (bzw. „Il pactum de non petendo: struttura e disciplina nella prospettiva del diritto privato europeo“) geforscht. Sie diskutierte – teils auf Italienisch, teils auf Deutsch – ihre Dissertation vor einer Kommission bestehend aus den Professoren Tommaso dalla Massara (Univ. Verona), Martin Schmidt-Kessel (Univ. Bayreuth), Bernd Kannowski (Univ. Bayreuth), Edoardo Ferrante (Univ. Torino) und Luca Penasa (Univ. Udine) – coronabedingt per Zoom. „Der gemeinsame Promotionsstudiengang“, sagt Dr. D’Onofrio, „war für mich unbestreitbar eine Bereicherung: Er ermöglichte mir einen sechsmonatigen Aufenthalt an der Universität Bayreuth, wo ich – neben der Möglichkeit, meine Sprachkenntnisse zu verbessern – dank des wissenschaftlichen Vergleichs mit meinen Tutoren und deutschen Kollegen die Analyse des deutschen Systems in einer stark interdisziplinären Perspektive vertiefen konnte“.
Prof. Tommaso dalla Massara, Universität Verona, Betreuer auf der italienischen Seite, resümiert: „Das Teilen der Betreuung mit den beiden Kollegen auf deutscher Seite war sehr nützlich, um verschiedene Standpunkte zu integrieren und so wichtige Schnittpunkte zwischen historischer Perspektive, italienischem und deutschem Zivilrecht zu finden. Ein echtes Werk des europäischen Privatrechts.“ Das sieht auch Prof. Dr. Bernd Kannowski, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte (Zivilrecht VII) in Bayreuth: „Italien und Deutschland sind seit dem Mittelalter in vielerlei Hinsicht eng miteinander verbunden. Andererseits machen die signifikanten Unterschiede beider Länder den Austausch sehr nützlich und ermöglichen es jungen sowie etablierten Forschern aus beiden Rechtskulturen, viel voneinander zu lernen.“
Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Koordinator des gemeinsamen Promotionsprogramms für die Universität Bayreuth, betont die hohe Relevanz des gesamten Programms für den deutsch-italienischen Austausch und – als bilaterales Forschungsprojekt – auch für das europäische Zusammenwachsen: „Der gute und fruchtbringende Austausch mit der Universität Verona ermöglicht nicht nur den Beteiligten selbst in bestem europäischen Sinn eine Erweiterung des Horizonts, sondern trägt durch die Forschung über beide Rechtssysteme auch fachlich zu einem geeinten Europa bei.“
Prof. Stefano Troiano, Ansprechpartner des gemeinsamen Doktorats an der Universität Verona, betont: „Die Verleihung des ersten Doppeldoktorats markiert einen wichtigen Meilenstein für die Zusammenarbeit zwischen Verona und Bayreuth und ist die Grundlage, auf der die bereits intensiven wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Standorten in den kommenden Jahren weiter gefestigt werden.“ Die Vereinbarung über das Doppelpromotionsprogramm wird jetzt um weitere fünf Jahre verlängert.
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