Aus der Gaustadter Leserpost: Edekamarkt Gaustadt

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Bamberg-Gaustadt, 29. Juni 2020

Bebauungsplanverfahren Nr. G 5 G
Für den Bereich Gaustadter Hauptstraße 101 und 103 sowie Fischerhof 2 – EDEKA-Markt Gaustadt
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB)

hier: Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Erweiterung und Modernisierung des Einkaufsmarktes dienen dem Zweck der langfristigen Sicherung des Geschäfts – ein grundsätzlich zu begrüßendes Vorhaben, da es die wohnortnahe Versorgung bereichert.

Wie in den Unterlagen korrekt dargestellt, bieten Einzugsbereich und Lage des Marktes hervorragende Möglichkeiten, den Einkauf zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Linienbus abzuwickeln. Aus diesem Grund besteht keine Notwendigkeit, weitere Pkw-Stellplätze vorzusehen. Die formale Herleitung eines Bedarfs auf Grund der Stellplatzsatzung, die, ungeachtet ihrer vor wenigen Jahren erfolgten Neufassung, von veralteten Leitbildern ausgeht, berücksichtigt die gegebenen Verhältnisse nicht.

Hingegen besteht dringender Bedarf an Fahrradstellplätzen für die Kundschaft – hier weist die Stellplatzsatzung deutliche, bereits mehrfach angemahnte Defizite auf. Doch schon die Beschreibung des Ist-Zustands stellt die Situation geschönt dar:

Es gibt einen Fahrradständer mit – optimistisch betrachtet – maximal vier Einstellplätzen, der seiner Bauart nach kein sicheres Anstellen und -schließen zuläßt. Die verbleibende Fläche bietet frei auf den Fahrzeugständern abgestellten Rädern wegen des ungleichmäßigen Untergrunds keinen wirklich sicheren Halt. Wo überdies die genannte Anzahl von 13 Rädern unter dem Vordach stehen können soll, entzieht sich jeglicher Erkenntnis. Selbst dicht an dicht stehend, so daß ein Großteil der Räder gar nicht unmittelbar zugänglich wäre, ist eine solche Menge schwer vorstellbar – es sei denn, die mit Auslagen verstellten – und somit nicht nutzbaren – Bereiche wären eingerechnet.

Theoretische Stellplätze, die nicht real existent oder nicht (sicher) nutzbar sind, verleiten nicht zum Einkauf mit dem Fahrrad. Es darf auch nicht übersehen werden, daß gerade zum Einkauf Hängergespanne, Lastenräder, geräumige Packtaschen und anderes verwendet werden. Sie alle stellen besondere Anforderungen bezüglich Raumbedarfs und stabiler Stellmöglichkeit. Nur Standardfahrräder zu betrachten, ist wenig zielführend.

Das „Radverkehrshandbuch Radlland Bayern“, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, gibt weitere wertvolle Hinweise:

„Ausreichende und geeignete Parkmöglichkeiten sind ein Grundbestandteil der Radverkehrsinfrastruktur. …

Eine ausreichende Dimensionierung von Abstellanlagen ist zwingend

Ruhender Radverkehr darf den Fußgängerverkehr nicht behindern

Standsicherheit für Abstellanlage und Fahrrad müssen gewährleistet sein

Überdachte Abstellanlagen sind anzustreben“.
Im Einkaufsverkehr sind die Stellplätze „für Kunden bei Geschäften (eingangsnah)“ (ebd.) zu plazieren.
Sollte die Stadt Bamberg ihren propagierten Anspruch, Fahrradstadt zu sein, jemals ernst meinen (selbstverständlich ist das Fahrrad hierbei nicht als allein selig machend, sondern als ein Element des Umweltverbunds, als Ergänzung zu und in intelligenter Vernetzung mit fußläufigem und öffentlichem Verkehr, zu betrachten), muß sie dies auch im Einkaufsverkehr umsetzen. Der nah gelegene LIDL-Markt bietet ein anschauliches Negativbeispiel: Die anfangs vorhandenen, in ihrer Anzahl lächerlich wenigen Fahrradstellplätze sind längst ersatzlos verschwunden, radfahrende Kundschaft ist augenscheinlich nicht gern gesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig