MdB Andreas Schwarz: „Bundeskabinett hilft Behindertenwerkstätten nach Corona“

MdB Andreas Schwarz und Wolfgang Badura, Lebenshilfe Forchheim, äußern sich zu den Maßnahmen

MdB Andreas Schwarz

MdB Andreas Schwarz

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist ein Kraftakt für unsere gesamte Gesellschaft. Die Bundesregierung hat auf diese Herausforderung entschlossen reagiert und mit den Sozialschutz-Paketen und dem Konjunkturprogramm umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Familien, Beschäftigten sowie Unternehmen auf den Weg gebracht.

„Besonders wichtig ist dabei, dass wir auch die Situation von Menschen mit Behinderung in den Blick nehmen und berücksichtigen. Denn sie treffen die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie oft besonders hart, auch weil soziale Einrichtungen ihre Dienste vielfach nicht wie gewohnt anbieten können“, betont der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz. „Deshalb hat das Bundeskabinett mit verschiedenen Beschlüssen Unterstützung für Menschen mit Behinderung in der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht“, so Schwarz weiter.

In den vergangenen Monaten mussten viele Werkstätten wegen Corona schließen. Das hatte für die Beschäftigten zur Folge, dass ihre Entgelte gesunken oder ganz entfallen sind. Die Beschäftigten in den Werkstätten leisten wichtige Arbeit, die unsere Anerkennung verdient. Dazu gehört auch, ihre Verdienstausfälle abzumildern, die durch Arbeitsausfall in Zeiten der Pandemie entstehen.

„Mit dem jetzt beschlossenen Entwurf geben wir den Ländern die Möglichkeit, aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe fehlendes Entgelt auszugleichen“, erläutert der SPD-Abgeordnete. „Dazu haben wir mit den Ländern eine pragmatische Lösung gefunden, zu der auch der Bund rund 70 Mio. Euro beisteuert.“ Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.

Wolfgang Badura, Geschäftsleitung der Lebenshilfe Forchheim begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe die Verdienstausfälle der Beschäftigten in der Werkstatt zu mildern. „Wünschenswert wäre eine unbürokratische und schnelle Umsetzung auf Landes-/Bezirksebene“, so Badura.

Und fügt hinzu. „Unverständnis liegt bei mir aber vor, dass aus der gebundenen Ausgleichsabgabe aufgrund reduzierter Einnahmen zugesagte Zahlungen für die Werkstatt-Träger in diesem Jahr nicht in voller Höhe erfolgen.
Die Lebenshilfe Werkstatt Forchheim modernisiert in diesem Jahr ihre Hauptwerkstatt und hat einen Antrag zur Erstattung von 1,14 Mio. Euro beim Integrationsamt gestellt. In diesem Jahr wird es jedoch keine Auszahlung geben. Dies hat zur Folge, dass wir als Einrichtung in massive Liquiditätsprobleme kommen werden. Durch die Produktionsausfälle aufgrund der Corona Krise geraten wir zusätzlich in Bedrängnis. Deswegen ist hier mein Aufruf an die Verantwortlichen auf Bund und Landesebene, die zugesagten Zahlungen an die Träger zu erstatten.“

Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen

Wenn berufstätige Eltern nicht zur Arbeit gehen können, weil die Einrichtung, in denen ein Kind unter 12 Jahren betreut wird, wegen Corona geschlossen wurde, haben sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Der Anspruch beträgt 67 % ihres Nettolohns.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde zudem die besondere Situation der Eltern von Kindern mit Behinderung berücksichtigt. Sie haben diesen Entschädigungsanspruch nunmehr auch, wenn ihr Kind 12 Jahre und älter ist. Auch die Dauer des Anspruchs für alle Eltern wurde von sechs auf zehn Wochen verlängert, für Alleinerziehende auf 20 Wochen.

Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz soll der Bestand von sozialen Einrichtungen während und nach der Corona-Krise sichergestellt werden. Besonders profitieren sollen davon Rehabilitationsdienste und Einrichtungen, die Werkstätten für behinderte Menschen und die Angebote der Eingliederungshilfe.

Mit dem Konjunkturprogramm wird zusätzliche Unterstützung für Einrichtungen der Behindertenhilfe und gemeinnützige Unternehmen bereitstehen. Das gilt insbesondere für Inklusionsbetriebe. Auch sie können nun Überbrückungshilfen für die Monate Juni bis August 2020 beantragen.

Da soziale Unternehmen und Einrichtungen kaum Rücklagen haben und keine Gewinne erwirtschaften, blieb ihnen der Zugang zu Krediten bislang häufig verwehrt. Mit einem Kredit-Sonderprogramm über die KfW stellt die Bundesregierung sicher, dass die Länder für die Programme zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen eine Haftungsbefreiung von 100 % stemmen können. Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko zu 80 %.

Ergänzend fügt Andreas Schwarz hinzu: „ Wir wollen ein Flottenaustauschprogramm auflegen, um Elektromobilität bei den Sozialen Diensten im Stadtverkehr zu fördern. Davon sollen insbesondere auch Angebote der Teilhabe für Menschen mit Behinderung profitieren. Zudem fördern wir die Gebäudesanierung für soziale Einrichtungen zur Senkung des CO2-Ausstoßes und für Klimaschutzmaßnahmen.“