Landratsamt Kulmbach: Erreichbarkeit bei Fragen zu Allgemeinverfügungen und Beschränkungen

Mit Wirkung zum 01.07.2020 stellt das Landratsamt Kulmbach die Bürgerhotline, die unter 707-290 erreichbar war, ein. Die Hotline diente zur Beantwortung aller Fragen zu den Allgemeinverfügungen und Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie.

„Die Hotline war in den Hochzeiten von Corona ein unverzichtbarer Service für unsere Bürgerinnen und Bürger. Ich danke unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese verantwortungsvollen Aufgaben neben ihren eigentlichen Tätigkeiten mit erfüllt haben, für ihr großartiges Engagement.

Es ist nun an der Zeit, diese Aufgaben in den Arbeitsalltag zu überführen, da die Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen andauern werden“, so Landrat Söllner.

Künftig wird der Vollzug der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 31) wahrgenommen. Fragen können weiterhin per Mail an die Adresse ausgangsbeschraenkungen@landkreis-kulmbach.de gesandt werden.

Die Mitarbeiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Kulmbach stehen wie bisher für medizinische Fragen zum Coronavirus zur Verfügung. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 09221/707-600 (Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr) erreichbar.

Wie Ministerpräsident Dr. Markus Söder in einer Pressekonferenz vom 30.06.2020 mitteilte, sind aktuell keine weiteren Erleichterungen geplant. Lediglich die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich sowie in Kinos wird zum 01.07.2020 gelockert. Für die Besucher gilt Maskenpflicht nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Die bestehenden Regelungen für Mitwirkende (grundsätzliche Maskenpflicht, soweit dies nicht zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder solange der Mitwirkende noch keinen festen Platz eingenommen hat) bleiben hiervon unberührt.