Bayerischer Bauernverband: Brachland zur Futternutzung im Landkreis Bayreuth

ÖVF-Brachen und sonstige Brache zur Futternutzung in der Tierhaltung im Landkreis Bayreuth für 2020 freigegeben – Reaktion auf den witterungsbedingten Futtermangel

Durch eine Zulassung des bayerischen Landwirtschaftsministeriums kann im Landkreis Bayreuth ab dem 01.07.2020 die Futternutzung auf ÖVF-Brachflächen sowie sonstigen Brachflächen erfolgen. Der Bauernverband hatte dies bereits frühzeitig, aufgrund der ausgeprägten Frühjahrstrockenheit insbesondere in Nordbayern gefordert.

Erfolgt die Futternutzung der Brachflächen bereits vor dem 16. Juli, müssen betroffene Landwirte dies zwingend beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten melden. Die allgemeine Freigabe der Brachflächen gilt erst ab dem 16. Juli. Die futterbaulich genutzten Brachflächen gelten dann im Rahmen der Greeningvorgaben zwar weiterhin als ÖVF, jedoch hinsichtlich der Anbaudiversifizierung dann als Flächen mit Gras bzw. Grünfutterpflanzen. Der Bauernverband empfiehlt daher dringend, die weitere Einhaltung der Anbaudiversifizierung aufgrund dieser geänderten Einstufung vorab mit dem Amt abzuklären. Sofern die genannten ÖVF-Flächen in KULAP- oder VNP-Maßnahmen einbezogen sind, sind die entsprechenden Auflagen der Agrarumweltprogramme zu beachten.

(Siehe auch Nutzung von Bracheflächen für Futterzwecke)