Nutzung von Bracheflächen für Futterzwecke

Wegen der Frühjahrstrockenheit, insbesondere im Norden Bayerns, lässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab dem 1. Juli zu, dass brachliegende Flächen als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie sonstige Bracheflächen für Futterzwecke in der Tierhaltung genutzt werden dürfen. Das gilt für folgende Regionen: alle Landkreise in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken sowie die Landkreise Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Amberg-Sulzbach, Kelheim und die Städte Ingolstadt und Amberg.

Wenn die Futternutzung der Brachflächen bereits vom 1. bis 15. Juli erfolgt, müssen Landwirte und Landwirtinnen dies beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten melden. Diese Anzeige kann auch per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Flächen gelten dann im Rahmen der Greeningvorgaben zwar weiterhin als ÖVF, jedoch hinsichtlich der Anbaudiversifizierung dann als Flächen mit Gras bzw. Grünfutterpflanzen. Es wird empfohlen, die weitere Einhaltung der Anbaudiversifizierung aufgrund dieser geänderten Einstufung vorab mit dem Amt abzuklären. Ab dem 16. Juli ist eine vorherige Anzeige nicht mehr nötig, da in den genannten Regionen dann eine allgemeine Freigabe gilt.

Die  Regionen wurden basierend auf den Daten des Deutschen Wetterdienstes ermittelt. Es wurde dabei die Wassermenge berücksichtigt, die ein Boden für Pflanz