HWK Oberfranken: Stellungnahme zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Ausbildungsprämie ist wichtiges, aber zu schwaches Signal

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist der richtige Schritt, greift aber zu kurz

„Es ist zunächst erfreulich, dass die Bundesregierung mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ ein Zeichen der Wertschätzung für die vielen Ausbildungsbetriebe im oberfränkischen Handwerk setzen und damit den hohen Stellenwert der dualen Ausbildung für unsere Wirtschaft würdigen will“, erklärt der Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken, Thomas Zimmer. „Allerdings erwarten wir bei einer derartigen Ausgestaltung der Ausbildungsprämie keine allzu großen Effekte auf die aktuelle Ausbildungssituation.“

Nachdem gestern die Eckpunkte des Programms beschlossen worden sind, sieht Thomas Zimmer noch deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Zugang zur Ausbildungsprämie. „Leider werden Betriebe, die nicht in Kurzarbeit waren oder deren Umsatzeinbußen weniger als 60 Prozent im April und Mai betragen haben, von der Förderung ausgeschlossen. Die Prämie sollte aber möglichst breit wirken, die wirtschaftlichen Unsicherheiten sind weiterhin groß.“ Zwar könnten private Dienstleister wie etwa Friseure oder Kosmetiker, die am stärksten von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Prämie profitieren, viele weitere Betriebe blieben aber außen vor. „Ein starkes Zeichen wäre, alle kleinen und mittleren Betriebe zu unterstützen, die trotz wirtschaftlicher Herausforderungen und großer Unsicherheiten weiter in die Ausbildung investieren.“

Auch der Hauptgeschäftsführer der HWK, Thomas Koller, wünscht sich, die Maßnahme weiterzuentwickeln und die Förderbedingungen abzusenken. In Oberfranken verzeichnet die Handwerkskammer für die ersten fünf Monate 2020 einen Rückgang bei der Anzahl der registrierten Ausbildungsverträge von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Corona hat auch vor dem Ausbildungsmarkt nicht Halt gemacht. Wir brauchen daher jede Form der Unterstützung, die unseren Mitgliedern etwas Sicherheit zurückgibt und Anreize zur Ausbildung liefert“, so Koller.

Eckpunkte des Bundesprogramms „Ausbildung sichern“

Gefördert werden können Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten, praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Ausbildungsprämie:

Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro (nach erfolgreicher Probezeit). Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau erhöhen, erhalten für jeden weiteren Ausbildungsvertrag sogar 3.000 Euro.

Voraussetzungen für den Zuschuss sind, dass der Ausbildungsbetrieb in der ersten Jahreshälfte wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Neben der Ausbildungsprämie sind zudem

  • eine Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung,
  • eine Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung sowie
  • eine Förderung zur Sicherung der Weiterführung von Ausbildungsverhältnissen bei pandemiebedingter Insolvenz eines ausbildenden KMU (Übernahmeprämie) vorgesehen.