Bamberger P+R Heinrichsdamm: Verkehrsführung wird ab Montag geändert
Im Rahmen der Sanierung der P+R-Anlage am Heinrichsdamm muss ab Montag, 15. Juni, die Verkehrsführung im Parkhaus führ mehrere Wochen geändert werden. Die Stadtwerke Bamberg bitten die Kunden um besondere Aufmerksamkeit, weil es an einigen Stellen zu Gegenverkehr kommt.
Im Zuge der Instandsetzung des Oberdecks, das dafür seit Anfang Mai gesperrt ist, werden auch im Erdgeschoss und in der ersten Ebene Sanierungsarbeiten durchgeführt. Betroffen sind dabei auch tragende Gebäudeteile, die schrittweise über mehrere Jahre instandgesetzt werden müssen, um den Betrieb der P+R-Anlage dauerhaft zu sichern. Um hierbei die Einschränkungen während der Arbeiten so gering wie möglich zu halten, wird die Wegeführung im Erdgeschoss und der ersten Etage zeitweise geändert. Die Stadtwerke bitten ihre Kunden daher in den kommenden Wochen unbedingt um Beachtung der Beschilderung und um erhöhte Aufmerksamkeit.
Die Arbeiten auf dem Oberdeck schreiten indessen planmäßig voran: Derzeit werden dort mit einem sogenannten HDW-Strahler Schadstellen freigesetzt, um sie anschließend mit frischem Beton auszubessern. Bevor die Oberfläche am Ende neu beschichtet 2 werden kann, wird das Bauteilfugenprofil ausgetauscht und die Oberfläche grundiert. Einer Wiedereröffnung Mitte August steht aktuell nichts im Wege.
Das Park- und Ride-Angebot der P+R-Anlage am Heinrichsdamm und in der Kronacher Straße können Pendelnde und Innenstadtbesucher/innen seit 1. März montags bis samstags kostenlos nutzen. Dazu müssen sie lediglich am Automaten einen Park- und einen Fahrschein lösen. Der Parkschein wird gut sichtbar in das Auto gelegt und ist bis 3 Uhr des Folgetages gültig. Der Fahrschein wird an der Haltestelle beim Einstieg in den Bus dem Fahrpersonal und während der Fahrt auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorgezeigt. Der kostenlose Fahrschein gilt ausschließlich auf den Linien 930, 931, 914 und den entsprechenden ALT sowie auf den Nachtlinien 935 und 936 auf der Strecke zwischen der P+R-Anlage und dem Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB). Der Fahrschein gilt auch für die Rückfahrt und muss bis zur Rückkehr zum Auto aufgehoben werden.
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