Landgericht Bamberg: Sexueller Missbrauch von Kindern, versuchter Mord und versuchter Totschlag
1. Das Strafverfahren gegen den 19-jährigen K. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen am 01.07.2020, 09:00 Uhr, vor der Jugendkammer (Az. 62 KLs 2109 Js 3219/20). Dem Angeklagten liegt zur Last im Februar 2020 in zwei Tankstellen im Landkreis Bamberg sowie in einer Tankstelle im Landkreis Erlangen-Höchstadt jeweils unter Verwendung einer Schreckschusswaffe die Angestellten zur Herausgabe von Bargeld veranlasst zu haben. Hierdurch soll er jeweils Geldbeträge zwischen 450,- und 800,- Euro erbeutet haben. Fortsetzungstermin: 09.07.2020, 09:00 Uhr
2. Das Strafverfahren gegen die 18- und 20-jährigen Brüder D., den 20-jährigen H. und die 15-jährige M. wegen versuchten Totschlags und anderen Delikten am 02.07.2020, 09:00 Uhr, vor der 2. Jugendkammer als Schwurgericht (Az. 72 KLs 2106 Js 13294/19). Die Angeklagten D., D. und H. sollen im Rahmen des Ebermannstadter Altstadtfestes am 17.08.2019 in einen verbalen Streit mit dem Geschädigten geraten sein. Im Zuge dessen soll es zu Handgreiflichkeiten zwischen den Angeklagten D., D. und H. und dem Geschädigten gekommen sein, wobei die beiden Brüder D. und der H. dem Geschädigten zunächst wechselseitig Faustschläge verpasst haben sollen. Den beiden angeklagten Brüder D. und dem Angeklagten H. wird vorgeworfen, den zwischenzeitlich am Boden liegenden Geschädigten jeweils mit den beschuhten Füßen gegen den Kopf getreten zu haben. Auch die bislang nicht aktiv beteiligte Angeklagte M. soll dem Geschädigten einen kräftigen Fußtritt in das Gesicht versetzt haben. Anschließend sollen die Angeklagten, um eine Entdeckung zu vermeiden, vom Tatort geflüchtet sein, der Geschädigte soll reglos am Boden gelegen sein. Den Angeklagten soll bewusst gewesen sein, dass die Verletzungen den Tod des Geschädigten zur Folge haben können. Kurze Zeit später soll der Angeklagte H. am Tatort befindliche Zeugen aufgefordert haben, die Örtlichkeit zu verlassen, welche sich jedoch geweigert und den Rettungsdienst alarmiert haben sollen. Der Geschädigte soll hierdurch Hämatome am ganzen Oberkörper, streifige Einblutungen am Hinterkopf, Lähmungserscheinungen und eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben. Der Verdacht einer Querschnittslähmung (weswegen ein Rettungshubschrauber zum Einsatz kam) bestätigte sich nicht. Fortsetzungstermine: (Sa.) 11.07.2020, 09:00 Uhr; 15.07.2020, 14:00 Uhr; 27.07.2020, 13:30 Uhr
Neueste Kommentare