Blick über den Zaun: „Perlen-Radweg zerstört Perlen der Natur“

LBV hat einstweilige Verfügung gegen Bau eingereicht – Naturschutz auch beim Radwege-Bau berücksichtigen

Der LBV hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth eine einstweilige Verfügung gegen den Bau des sogenannten Perlen-Radweges im Abschnitt Oberkotzau/Rehau im Landkreis Hof beantragt. Der Grund: ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung hat der Bau des Radweges durch zwei gesetzlich geschützte Biotope begonnen. „Der LBV begrüßt grundsätzlich den Ausbau von Radwegen, doch nicht auf Kosten von intakten und geschützten Lebensräumen, wie es sie gerade im Bereich Oberkotzau gibt“, sagt Benno Strehler, Vorsitzender der LBV-Kreisgruppe Hof und ergänzt: „Es sollte bei der Planung solcher Projekte selbstverständlich sein, Naturschutzverbände einzubinden und die Naturschutzgesetze strikt einzuhalten.“

Die Baumaßnahme betrifft ein Feuchtgebiet mit Vorkommen der besonders geschützten Sumpfschwertlilie und eine sich anschließende Wiese. Auf der Feuchtwiese wächst das Breitblättrige Knabenkraut, eine seltene Feuchtwiesen-Orchidee, die auf der Liste der Verantwortungsarten Deutschlands steht oder der Teufelsabbiss, ein wertvoller Nektarlieferant für viele Schmetterlingsarten. Das Feuchtgebiet, wie auch ein Teilbereich der angeschlossenen Wiese, sind biotopkartiert. Sie sind damit nach dem Naturschutzgesetz geschützt. Ein Eingriff in das Biotop bedarf einer Ausnahmegenehmigung. „Das Bauprojekt ist besonders absurd, da in einem Abstand von 20 bis 50 Metern zu dem neugebauten Radweg bereits ein geschotterter, paralleler Weg besteht. Der vorhandene Weg wird bereits als Radweg genutzt. Sein einziges ‚Manko‘ ist, dass er ungeteert und unausgebaut sanft zur Natur, aber etwas unbequemer für den Radtourismus ist“, so Benno Strehler.

Nachdem der LBV die einstweilige Verfügung eingereicht hat, wurde vom Landratsamt Hof eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese genügt nach Einschätzung des LBV jedoch nicht den naturschutzrechtlichen Anforderungen. „Wir fordern von der Gemeinde Oberkotzau, dem Verantwortlichen für den Baueingriff in das Biotop, umfassende Ausgleichsmaßnahmen. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, Klage einzureichen“, so Helmut Beran, Geschäftsführer des LBV. „Uns geht es dabei ausschließlich darum, dass geltendes Naturschutzrecht eingehalten wird und um einen tatsächlichen und qualifizierten Ausgleich der angerichteten Schäden an der Natur.“

Der LBV fordert die Gemeinde Oberkotzau auf, bis spätestens 30.9.2020 in räumlicher Nähe eine ökologisch aufwertbare Wiesenfläche als Ausgleich zur Verfügung zu stellen. Die Größe der Ausgleichsfläche soll der eineinhalbfachen Fläche, die für den Radweg in Anspruch genommen wurde, entsprechen. Diese Fläche soll dann zu einer mageren Mähwiese entwickeln und dauerhaft von der Gemeinde gepflegt werden.