Ebermannstadt: Saisonstart im EbserMare am 8. Juni
Am Montag, 8. Juni 2020, öffnet das EbserMare – aufgrund Corona mit einigen Änderungen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gab bekannt, dass Freibäder – wenn auch unter Einschränkungen – ab 8. Juni wieder öffnen dürfen. An diesem Tag öffnet das EbserMare. In den letzten Wochen wurde mit Hochdruck an der Umsetzung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gearbeitet. Dank der frühzeitigen Vorbereitung konnte man alle Umbauten und Veränderungen rechtzeitig fertigstellen.
Den Stadtwerken Ebermannstadt war es ein wichtiges Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Jahr den Badebetrieb zu ermöglichen. Wegen der Corona-Pandemie hat das EbserMare-Team einige Veränderungen vorgenommen, um die Besucher bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Darunter fällt unter anderem eine deutliche Reduzierung der zulässigen Anzahl an Badegästen. Um dennoch möglichst vielen Besuchern einen Aufenthalt im EbserMare zu ermöglichen, muss die Badedauer auf eine Stunde reduziert werden. Hinzu kommt ausreichend Zeit zum Umziehen. Unabhängig von der Badezeit in den Becken steht den Badegästen die große Liegewiese zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Eine Schlechtwetterregelung gibt es in dieser Saison nicht. Das EbserMare ist täglich von 9 bis 19 Uhr geöffnet.
Damit die Badegäste gut planen können und um ihnen längere Wartezeiten zu ersparen, ist der Eintritt nur mit einem vorab gebuchten Online-Ticket möglich. Besucher können sich unter www.ebsermare.de ein Ticket für ihre gewünschte Badezeit buchen. Der Eintrittspreis beträgt nur einen Euro pro Person. Zur Sicherheit ist das Kleinkinderbecken gesperrt und Kinder dürfen erst ab 6 Jahren eingelassen werden. Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein.
Um die Badegäste bestmöglich zu schützen, wurde ein ausführliches Hygienekonzept ausgearbeitet und einige Vorkehrungen getroffen. Dennoch müssen die Stadtwerke Ebermannstadt auch an die Eigenverantwortung der Badegäste appellieren. Alle Besucher sind verpflichtet, die Mindestabstände sowie die Maskenpflicht einzuhalten. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten während des Aufenthaltes auf dem eigenen Liegeplatz, dem Weg vom und zum Becken und im Wasser.
Das detaillierte Hygienekonzept sowie die Erweiterung der Haus- und Badeordnung sind auf der Homepage der Stadtwerke Ebermannstadt unter der Rubrik EbserMare veröffentlicht.
Stadtwerke Ebermannstadt GmbH
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