Bamberg: Keine Unterstützung für Vereine – Stadt darf freiwillige Leistungen nicht im Haushalt veranschlagen
Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können nicht auf Hilfe der Stadt Bamberg hoffen. Grund hierfür ist die Aussage des Bayerischen Innenministeriums, das eine Ausweitung freiwilliger Leistungen in der gegenwärtigen Situation unter keinen Umständen für vertretbar halte. Das hat Bambergs Finanzreferent Bertram Felix kürzlich der Vorstandschaft des Stadtverbandes für Sport mitgeteilt. Ferner informierte der berufsmäßige Stadtrat, dass der Haushalt der Stadt Bamberg von der Aufsichtsbehörde erneut unter Auflagen erteilt wurde. Eine der Auflagen besage, dass zusätzliche freiwillige Leistungen nicht veranschlagt werden dürfen. Erster Vorsitzender Wolfgang Reichmann: „Wir bedanken uns bei Bertram Felix für die Antwort. Für uns ist es verständlich, dass die Stadt Bamberg unter diesen Voraussetzungen nicht helfen kann. Allerding: Für viele Sportvereine, unter dem Dach des Stadtverbandes für Sport sind immerhin 60 an der Zahl organisiert, ist es nicht einfach, den Wegfall von Einnahmen zu kompensieren.“
„Für viele Sportvereine ist es nicht einfach, den Wegfall von Einnahmen zu kompensieren“
Reichmann macht daher noch einmal auf das von der Sparkasse Bamberg für dieses und nächstes Jahr zur Verfügung gestellte Sonderspendenbudget aufmerksam. „Damit soll den Vereinen geholfen werden, zumindest halbwegs aus der finanziellen Krise zu kommen. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme mit der Sparkasse Bamberg, falls das noch nicht geschehen ist. Und wir sagen noch einmal danke an die Sparkasse für diese Förderung. Sie ist eine sehr gute Sache“.
Der Stadtverband für Sport hatte Anfang Mai Finanzreferent Bertram Felix kontaktiert und angefragt, ob die Stadt Bamberg Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, unterstützen könne. Zweiter Vorsitzender Gerhard Seitz hatte dem Stadtkämmerer hierzu auch einen Finanzierungsvorschlag unterbreitet. Dieser besagte, auf die in den letzten Jahren erfolgte Schuldentilgung von 200.000 Euro pro Jahr zu verzichten und in diesem Jahr die Summe ganz oder in großen Teilen zur Unterstützung der Sportvereine zu verwenden.
Kommunen müssen ihre Haushaltssatzung, in der die Einnahmen und Ausgaben aufgeführt sind, der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen – für die Stadt Bamberg ist das die Regierung von Oberfranken in Bayreuth. Wenn die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile wie zum Beispiel die Aufnahme von Krediten beinhaltet, muss sie genehmigt werden. Die Haushaltssatzung gilt für das Haushaltsjahr, das ist das Kalenderjahr.
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