Landratsamt Forchheim untersagt die Öffnung des Königsbades in Forchheim
Mit Pressemitteilung vom 20. Mai 2020 hat die Stadt Forchheim die Öffnung des Königsbades Forchheim ab dem 21.Mai 2020 verkündet. Nach der aktuell geltenden Vierten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2002 ist der Betrieb von Badeanstalten jedoch ausdrücklich untersagt.
Einer Vorankündigung in den lokalen Tageszeitungen war am 12. Mai 2020 zu entnehmen, dass die Öffnung des Königsbades zum 21. Mai 2020 geplant ist. Das Landratsamt Forchheim hat daraufhin nachweislich am gleichen Tag (12. Mai) Kontakt mit der zuständigen Stelle in der Verwaltung der Stadt Forchheim aufgenommen und darauf hingewiesen, dass eine Eröffnung nicht zulässig ist. Auch das Bayerische Innenministerium stuft die geplante Eröffnung des Königsbades als rechtswidrig ein.
Eine aktive Kontaktaufnahme von Seiten der Stadt Forchheim erfolgte erstmalig mit Schreiben vom 19. Mai 2020 (eingegangen in der Poststelle des Landratsamtes Forchheim am 20. Mai 2020). Darin wies die Stadt Forchheim darauf hin, dass sie plant das Königsbad ab 21. Mai 2020 als Sport- und Spielstätte wieder zu eröffnen. Auch das Hygienekonzept wurde damit erstmalig am Tag der Pressekonferenz zur Information vorgelegt, was aber am grundsätzlichen Verbot der Eröffnung nichts ändert.
Nachdem die Stadt Forchheim trotz deutlicher Hinweise am 12. und am 20. Mai auf eine Eröffnung bestand, musste der Stadt Forchheim schriftlich mit Bescheid vom 20. Mai 2020 die Eröffnung untersagt werden. Wir bedauern dass das Landratsamt zu diesem Schritt gezwungen wurde.
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