MdL Sebastian Körber: „Staatsregierung rudert Kitas in die Pleitewelle“
In einer aktuellen Anfrage zum Plenum wollte MdL Körber (FDP, Forchheim) von der Bayerischen Staatsregierung wissen:
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Änderungen und den damit verbundenen Konsequenzen für Kinderbetreuungseinrichtungen (Kita) und deren Nutzer in Bayern frage ich die Staatsregierung, wie (Sofortzahlung, Einmalzahlung oder monatliche Raten etc. inkl. Zeitpunkt) den Kitas der zugesagte pauschale Beitragsersatz ausgezahlt wird, ob die Staatsregierung ausschließen kann, dass durch die aktuellen Einschränkungen des Betriebs von Kitas dauerhafte Schäden für betroffene Kinder entstehen und wie die Kitas von der Staatsregierung gerade in den, aus der Handreichung und den Anweisungen entstehenden arbeits- und bauordnungsrechtlichen Konsequenzen, unterstützt werden?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
„Die Details der Regelung zum Beitragsersatz – hierzu zählt auch der Auszahlungszeitpunkt – werden derzeit erarbeitet. Sobald die weiteren Abstimmungen erfolgt sind, werden der Landtag und die Trägerverbände hierüber informiert werden. Kinderbetreuung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen. Sollten bei einzelnen Trägern trotz der Fortzahlung der Betriebskostenförderung bereits zum jetzigen Zeitpunkt Liquiditätsschwierigkeiten bestehen, muss sich der Träger grundsätzlich an die jeweilige Gemeinde richten. Jedoch leistet der Freistaat Mitte Mai die reguläre Abschlagszahlung der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG für das 2. Quartal. Damit erhalten die Träger zeitnah Liquidität.
Auch wenn Kinder vom täglichen Kontakt und Spiel mit anderen Kindern in ihrer Entwicklung profitieren, kommt es nicht zwingend zu einer Benachteiligung oder gar dauerhaften Schädigung des Kindes, wenn das Kind nicht in eine Kindertageseinrichtung geht, es sei denn, das Kind erfährt in seiner Familie keine anregende Bildung und Erziehung.
Mittlerweile wurden Eltern-Betreuungsgruppen erlaubt, sodass auch Einzelkinder nicht von anderen Kindern isoliert sind. Kinder aus Familien in mehrfach belasteten Lebenslagen tragen das größte Risiko einer Benachteiligung durch lange Kita-Schließzeiten. Dem hat die Staatsregierung aber Rechnung getragen, indem sie Kindern in Kinderschutzmaßnahmen und Kindern, deren Familien Hilfen zur Erziehung erhalten, Zugang zur Notbetreuung gewährt hat sowie die Heilpädagogischen Tagesstätten, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, nach wenigen Wochen von den Betretungsverboten ausgenommen hat.
In der „Handreichung für die Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus“, die vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in Abstimmung mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik, der Kommunalen Unfallversicherung Bayern und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt wurde, werden lediglich Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Es ist zudem nicht ersichtlich, welche arbeits- und bauordnungsrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen sollten.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist dieser dafür verantwortlich, geeignete Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten zu ergreifen.“
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