Erlangen: Vatertag und Pfingsten – Stadt und Polizei appellieren an Vernunft

Am 16. April musste die Stadt Erlangen die Bergkirchweih 2020 wegen der Corona-Pandemie absagen. Trotz der nun erfolgten Lockerungen im Bereich der Außengastronomie gilt es gerade im Vorfeld des sogenannten Vatertages und des Pfingstwochenendes große Menschenansammlungen und illegale Feiern zu verhindern. Besonders im Fokus stehen dabei das Bergkirchweihgelände und Freizeitanlagen. „Aktuell ist das Infektionsgeschehen in Erlangen gut unter Kontrolle“, sagte Oberbürgermeister Florian Janik. Bei allem Verständnis, dass es die Menschen jetzt nach draußen zieht, sei jetzt aber Vernunft gefragt. „Die wichtigen Erfolge, die wir in der Pandemie bisher erreicht haben, dürfen wir jetzt nicht durch unbedachtes Handeln aufs Spiel setzen“, so Janik weiter. Nicht zuletzt deshalb seien bundesweit alle größeren Veranstaltungen bis Ende August untersagt, weshalb auch die Bergkirch-weih nicht stattfinden kann.Im Vorfeld des „Vatertags“ an Christi Himmelfahrt und vor dem langen Pfingstwochenende treibt die Stadtverantwortlichen jedoch die Sorge um, dass sich parallel zum gestatteten Biergartenbetrieb (Entlas Keller) auf dem Bergkirchweihgelände und auf städtischen Grünanlagen große Menschenmengen zum Feiern treffen. „Alle bisherigen Erfahrungen mit dem Corona-Virus zeigen, dass große Feste massiv zur Ausbreitung von Infektionen beigetragen haben. Ich verstehe gut, dass man sich über jede Lockerung freut und viele würden gerne einen Pfingstfrühschoppen unter Bergbäumen machen. Diese Situation kann aber schnell außer Kontrolle geraten“, so Janik.

Von Seiten der Stadt hat man sich deshalb entschieden das Bergkirchweihgelände jenseits des Entlas-Kellers abzusperren. Das Gelände besteht aus städtischen und privaten Flächen, die schwer zu kontrollieren sind. „Deshalb mussten wir uns dazu durchringen, das Gelände zunächst bis zum Ende der eigentlichen Bergkirchweihzeit nicht nur mit Flatterband zu sichern, sondern auch durch Bauzäune“, erklärt der für städtische Liegenschaften zuständige Wirtschafts-und Finanzreferent Konrad Beugel. Auch die sonst zu Christi Himmelfahrt vergebene Erlaubnis, einzelne Keller für den Biergartenbetrieb zu öffnen, wurden von der zuständigen Ordnungsbehörde in diesem Jahr nicht erteilt.Der zweite Fokus der Stadtverwaltung liegt auf den Feiern, die üblicherweise während der Berg-kirchweihzeit im Stadtgebiet stattfinden. Weder die großen Feiern auf Freizeitanlagen, zu denen sich insbesondere jüngere Menschen treffen, noch der sogenannte After-Berg dürfen stattfinden. „Wir haben uns deshalb entschieden, die Grünflächen, an denen solche Feierlichkeiten in den vergangenen Jahren stattgefunden haben, beispielsweise die Freizeitanlage am Bürgermeistersteg und die Wöhrmühlinsel, zu sperren“, erklärt Thomas Ternes, Referent für Recht, Sicherheit und Personal. Darüber hinaus soll über Plakate und die Social-Media-Kanäle der Stadt dazu aufgerufen werden, sich nicht zu solchen illegalen Feiern zu treffen. Insbesondere die sogenannten Kastenläufe, zu de-nen bereits über die Sozialen Medien Verabredungen laufen, dürfen nicht stattfinden. Polizeichef Peter Kreisel betont, dass die Polizei die Vorgaben der Infektionsschutzverordnung intensiv überwachen wird. Bereits jetzt sind die Jugendpräventionsstreifen der Polizei an Treffpunkten von Jugendlichen und Heranwachsenden unterwegs, um auf das Verbot von „Bergkirchweih-Ersatzfeiern“ im öffentlichen Raum hinzuweisen.