Forchheim: MdL Sebastian Körber fordert gemeinsam mit der FDP-Fraktion eine „behutsame Öffnungsstrategie“ für Sport- und Freizeiteinrichtungen
Antrag der Abgeordneten Martin Hagen, Alexander Muthmann, Julika Sandt, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)
Behutsame Öffnungsstrategie für Sport- und Freizeiteinrichtungen
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, zeitnah ein Konzept vorzulegen, nach dem öffentliche undprivate Sport- und Freizeiteinrichtungen unter Hygiene- und Schutzvorgaben schrittweise undabhängig vom lokalen Infektionsgeschehen wieder öffnen dürfen . Dabei sind für alle sportlichen Betätigungen im Freien und in der Halle, insbesondere auch für Fitnessstudios, Freizeitparks und weitere Freizeiteinrichtungen sowie Hallen – und Freibäder Bedingungen und Kriterien zubenennen, unter denen die Betriebe und Hallen öffnen dürfen und die jeweiligen Aktivitätenwieder zugelassen werden. Dazu zählen beispielsweise die maximale Anzahl von Besuchern, maximale Aufenthaltsdauer, Verhaltens – und Abstandsregeln, Hygienekonzepte und weitere Anforderungen an verantwortliche Betreiber, Mitarbeiter und Besucher bzw. Sporttreibende.
Begründung: Sport leistet gerade auch in angespannten Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung vonphysischer als auch psychischer Gesundheit und damit zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Erste Lockerungen im Bereich des Breiten- und Freizeitsports wurden bereits auf den Weg gebracht. Allerdings betrifft dies bislang nur Individualsportarten unter freiem Himmel. Sämtliche sportliche Aktivitäten in Hallen wie auch in gewerblich betriebenen Freizeiteinrichtungen, Freizeitparks und Fitnessstudios (§ 11 der 4. BaylfSMV) sind ausnahmslos weiterhin geschlossen zu halten. Dabei wird nach wie vor nicht differenziert nach Betrieben und Sportarten, die zwangsläufig mit Körperkontakten verbunden sind und solchen, bei denen die notwendigen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. Wie die Einrichtungen für Sport, Spiel und Freizeit (Teil 4 der 4. BaylfSMV) müssen auch die Betriebe der Gastronomie und Hotellerie bis auf weiteres geschlossen bleiben (§ 13 und 14 der 4.BaylfSMV). Für diese Gastronomie- und Hotelleriebetriebe wurde aber ein Zeitplan für die Öffnungsmöglichkeiten bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden das Wirtschaftsministerium unddas Gesundheitsministerium beauftragt, ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus zu erarbeiten. Ein solcher Zeitplan und ein entsprechendes Konzept fehlen bezüglich der Sport-, Spiel- undFreizeiteinrichtungen. Dies ist aber erforderlich, weil bei einer differenzierten Betrachtung einer ganzen Reihe von sportlichen Betätigungen wie z.B. Gymnastik, Tennis, Tischtennis, Badminton, Sportschießen etc. die Ausübung vor allem auch in der Halle ermöglicht werden kann und muss, weil die Ansteckungsrisiken bei Beachtung von Verhaltensregeln und Hygienekonzepten vertretbar gering gehalten werden können. Ein solches Konzept ist auch erforderlich, weil z.B. Fitness- und Gesundheitsstudios oder auch Freizeitparks gewerblich betrieben werden und diese Unternehmen auch eine Perspektive erwarten, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung wieder möglich ist.Gleiches gilt auch für Schwimmsportstätten, Frei- und Hallenbäder. Insgesamt ist eine Öffnungsperspektive und Strategie für den Sport-, Spiel- und Freizeitbereich auch mit Blick auf die Entscheidung notwendig, wonach die Fußballbundesliga ab Mitte Maitrotz medizinischer und epidemiologischer Vorbehalte ihren Betrieb wieder beginnt. Es sollte der Eindruck einer Sonderbehandlung der Fußballprofis gegenüber anderweitig Sporttreibenden und sonstigen gewerblich Tätigen in der Sport- und Freizeitbranche nicht weiter verstärkt werden.
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