MdL Sebastian Körber kritisiert die Maxime „Verkehrssicherheit durch präventive Abschreckung“ der StVO-Novelle
Die StVO-Novelle bzw. 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2020 S. 814), die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, führte nicht nur zu neuen bzw. erhöhten Bußgeldvorschriften, sondern sieht bereits bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts bereits ab 21 km/h statt ab 31 km/h, außerorts nunmehr ab 26 km/h statt ab 41 km/h ein Regelfahrverbot vor. In einer Anfrage zum Plenum wollte die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag von der Staatsregierung wissen, welche Veränderungen in der Häufigkeit der erteilten Fahrverbote dadurch zu erwarten sind. Laut Auskunft von Staatsminister Joachim Herrmann sind geschätzt fünfmal mehr Fahrverbote zu erwarten als es bisher der Fall war. Im Jahr 2019 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle der Bayerischen Polizei insgesamt 32.945 Fahrverbote wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nach überschlägiger Schätzung ist nun mit rund 150.000 verhängten Fahrverboten zu rechnen. Sinn der Änderungen sei demnach „Verkehrssicherheit durch Abschreckung“. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion und oberfränkische Landtagsabgeordnete Sebastian Körber erachtet die Maxime der Staatsregierung vor diesem Hintergrund für „unverhältnismäßig“ und „kurzsichtig“:
„Fahrverbote bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen dienen nicht der Abschreckung, sondern sind einfach nur unverhältnismäßig – treffen selten den notorischen Raser sondern viel zu oft den Pendler oder Vielfahrer. Die Maxime der „Verkehrssicherheit durch Abschreckung“ ist dabei zu kurzsichtig: Am Ende sind es wieder einmal Gerichte und Polizei, welche die zu erwartende Mehrbelastung durch Bußgeldverfahren und Einsprüche zu tragen haben.
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