Kulmbach startet in die Biergartensaison 2020
Stadt unterstützt die Gastronomen
Es ist ein erstes großes Aufatmen für die Gastronomie: ab dem 18. Mai 2020 dürfen Gasthäuser und Lokale wieder ihre Außenbereiche öffnen. Dies allerdings nur unter strengen Auflagen: Für die Bedienungen, Kellner und das Küchenpersonal gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht während der Arbeitszeit. Gäste müssen ihre Masken nur beim Betreten des Lokals oder des Biergartens sowie auf dem Weg von und zur Toilette tragen. Am Tisch darf die Maske abgenommen werden. Außerdem müssen die Tische so gestellt werden, dass es einen Mindestabstand zwischen den Tischen gibt. Die Anzahl der Personen, die an einem Tisch sitzen dürfen, ist begrenzt und auch in Sachen Öffnungszeiten gibt es eine konkrete Vorgabe: länger als 20.00 Uhr darf der Außenbereich nicht geöffnet sein.
„Als Oberbürgermeister freue ich mich natürlich in erster Linie, dass unsere Gastronomen langsam aber sicher wieder öffnen dürfen. Gleichzeitig ist mir durchaus bewusst, dass dieser Schritt für viele Wirte nur ein kleiner Trost ist, da sie nur einen begrenzten Außenbereich haben und somit keine große Anzahl an Gästen bedienen können“, erklärt Oberbürgermeister Ingo Lehmann. „Daher halte ich es für richtig, unseren Gastronomen entgegenzukommen und die Freischankflächen je nach Möglichkeiten auszuweiten“, so Lehmann weiter.
So besteht ab heute die Möglichkeit für alle Inhaber eines Gasthauses, Cafés oder anderer Lokalität mit Freischankfläche, die Außenbestuhlungsfläche bis Ende Oktober 2020 ohne zusätzliche Gebühren erweitern zu lassen. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf Sondernutzung bei der Stadt Kulmbach zu stellen. Im Hinblick auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wird dann geprüft, ob und inwieweit der Bereich für die Außenbewirtung erweitert werden kann. So darf es beispielsweise nicht zu Beeinträchtigungen des Fußgänger-, Straßen- und Radverkehrs kommen und auch Rettungswege und Feuerwehrzufahrten müssen nach wie vor frei bleiben. Und auch die Gehsteigbreite von 1,50 Metern für Fußgänger muss weiterhin gewährleistet sein.
Alle Gastronomen, für die eine Erweiterung der Freischankfläche in Frage kommt, können sich beim zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Oliver Lange (09221 / 940 – 335 oder Oliver.Lange@stadt-kulmbach.de), melden. Eine Erweiterung ohne Genehmigung der Stadt Kulmbach ist nicht zulässig und kann ordnungsrechtlich belangt werden.
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