Neue Besuchsregelung am Klinikum Bamberg, Juraklinik Scheßlitz und Steigerwaldklinik Burgebrach ab dem 9. Mai 2020

Ab Samstag (9.5.2020) gelten neue Besuchsregeln am Klinikum Bamberg und an den Landkreiskliniken Scheßlitz und Burgebrach. Ab diesem Wochenende darf jeder Patient einen Angehörigen benennen, der einmal täglich zu Besuch kommen darf.

Um die strengen Hygienevorgaben und Sicherheitsvorkehrungen weiterhin aufrechterhalten zu können, haben das Klinikum Bamberg und die Landkreiskliniken gemeinsam folgende Regelungen festgelegt:

Jeder Patient darf einmal pro Tag ausschließlich während der Besuchszeit von 14:00 bis 17:00 Uhr (letzter Einlass um 16:30 Uhr) von der festgelegten Person besucht werden. Die Besuchsdauer beträgt maximal 30 Minuten. Die benannte Besuchsperson kann während des Klinikaufenthalts des Patienten nicht abgeändert werden.

Besucher müssen gesund sein und dürfen keine Symptome einer Covid-19 Infektion aufweisen, wie etwa erhöhte Temperatur, Husten, Schnupfen, neu aufgetretene Beeinträchtigung des Geruchs- oder Geschmackssinnes oder Atemnot.

Im Klinikum Bamberg muss bei der Einlasskontrolle jeder Besucher eine Checkliste ausfüllen, auf der sein Infektionsrisiko dokumentiert wird.

Außerdem muss ein Lichtbildausweis abgegeben werden, den der Besucher beim Verlassen des Klinikums bei einer Abmeldestation wieder erhält.

Am Klinikum am Bruderwald ist der Zugang für Besucher nur über definierte Zugangsbereiche beim Haupteingang auf Ebene 4 möglich. Der Zugang am Klinikum am Michelsberg erfolgt für Besucher ausschließlich über den Haupteingang (Pavillongebäude).

In den Landkreiskliniken, der Juraklinik Scheßlitz und der Steigerwaldklinik Burgebrach melden sich die Besucher beim Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes am Haupteingang der jeweiligen Klinik. Dort wird anhand einer Liste die Berechtigung des Besuchers kontrolliert. Ebenfalls muss der Besucher sich ausweisen können. Die Ankunftszeit wird dokumentiert.

In allen Kliniken muss jeder Besucher während des Besuchs durchgängig einen Mund-Nase-Schutz (MNS) tragen. Der Mund-Nase-Schutz muss dabei von den Besuchern selbst mitgebracht werden. Ohne Mund-Nase-Schutz ist kein Betreten der Kliniken möglich.

Während des gesamten Besuchs muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Der gemeinsame Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln ist nicht erlaubt.

Besuche finden ausschließlich in den Patientenzimmern statt. Bei Mehrbettzimmer ist zeitgleich immer nur ein Besucher pro Zimmer zugelassen. Die Patienten in Mehrbettzimmer sind daher angehalten, die Besuchszeiten der Angehörigen abzusprechen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Nicht besucht werden dürfen weiterhin Patienten mit bestätigter Covid-19 Infektion bzw. mit dem Verdacht auf eine Infektion. Besuche von anderen isolierten Patienten sind nur im Ausnahmefall nach Rücksprache mit dem Arzt möglich.

Die Kliniken weisen darauf hin, dass es durch die strengen Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen, die zur Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter vorgenommen werden müssen, bei den Einlasskontrollen zu Wartezeiten kommen kann. Besucher sollten daher abwägen, ob tägliche Besuche bei den Angehörigen während dieser nach wie vor außergewöhnlichen Zeiten zwingend notwendig sind.

Alle aktuellen Informationen zu den Regelungen für Besucher und Patienten finden Sie unter www.sozialstiftung-bamberg.de und unter www.gkg-bamberg.de.

Besuche in den Seniorenzentren der GKG Bamberg

Die GKG weist darauf hin, dass das Besuchsverbot in den Seniorenzentren nach wie vor besteht. Kein Angehöriger oder Besucher darf das Seniorenzentrum betreten.

Damit Kontakt mit den Bewohnern gehalten werden kann, wurde pro Seniorenzentrum eine spezielle Kontaktzone eingerichtet. Diese können nur nach telefonischer Terminvergabe von den Besuchern genutzt werden.