Lieferverkehr in der Forchheimer Fußgängerzone nur von 06:00 bis 10:30 Uhr
Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Forchheim teilt mit, dass ab morgen, Dienstag, der 05. Mai 2020, die Beschränkung der Lieferzeiten in der Hauptstraße der Stadt Forchheim wieder auf den „Vor-Corona-Stand“ gebracht wird: Wie in der Beschilderung ausgewiesen darf nur geliefert werden von 06:00 bis 10:30 Uhr. In die Forchheimer Fußgängerzone eingefahren werden darf in dieser Zeit nur vom Paradeplatz aus in Richtung Rathausplatz, die Einfahrt in der Gegenrichtung ist nicht zulässig!
Der Grund für die nun wieder eingeführte Beschränkung des Lieferverkehrs ist eine deutliche Erhöhung der Zahl der Fußgänger*innen seit der Lockerung der Ausgangsbeschränkungen und der Wiederöffnung zahlreicher Geschäfte.
Zu Anfang der Einschränkungen aufgrund der Verbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ sollte der Lieferverkehr zur Sicherstellung der Grundversorgung nicht beeinträchtigt werden, so die damaligen Vorgaben der Staatsregierung. Diese Situation ist jetzt nicht mehr gegeben.
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