Bayreuth: Vollversammlung beschließt Fortführung der GTO
Vollversammlung beschließt Fortführung der GTO
Beschluss mit nur einer Enthaltung –Neubeteiligung der Rosenschon und Partner Steuerberatungsgesellschaft GmbH (ROP) an der Gewerbe-Treuhand Oberfranken mbHBayreuth/Oberfranken.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken hat sich in einer außerordentlichen und „hybrid“(siehe auch weiteren Text zur Vollversammlung) durchgeführten Sitzung am 29. April 2020 eindrucksvoll mit nur einer Enthaltung für die Fortführung der Gewerbe-Treuhand Oberfranken mbH (GTO) und für die Beteiligung der Rosenschon und Partner Steuerberatungsgesellschaft GmbH (ROP) an der GTO ausgesprochen. Damit kann die Steuerberatungsgesellschaft nun weiter zukunftsfähig ausgerichtet werden.
Zur Vorgeschichte: Am 16. Dezember 2019 hatte sich die Vollversammlung der HWK für Oberfranken schon einmal mit der Zukunft der GTO, ein Tochterunternehmen der Handwerkskammer, befasst. Damals sprach sich die Mehrheit der VV-Mitglieder dafür aus, trotz der festgestellten Veruntreuungen und Manipulationen (die DHZ berichtete) die Steuerberatungsgesellschaft fortführen zu wollen. Basis hierfür sowie für eine Beteiligung von Rosenschon & Partner sollte die Entwicklung eines zukunftsfähigen und tragfähigen Fortführungskonzepts für die GTO sein. Dieses Fortführungskonzept wurde mittlerweile unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Dr. jur. Mathias Fleischmann (Kanzlei F.E.L.S, Bayreuth) entwickelt und jetzt in der außerordentlichen Sitzung der Vollversammlung mit deutlicher Zustimmung bewilligt. Grundlage dafür ist die insgesamt positive Einschätzung der Lage durch die Experten von Rosenschon und F.E.L.S. Es lohne die GTO weiterzuführen, die Fortführungsprognose sei positiv, auch wenn in den Abschlussbilanzen von GTO und GTU (wiederum eine Tochter der GTO) ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von rund 875.500 Euro (Stand 31.12.2019) ausgewiesen ist, der aktuell den Verlust des eingesetzten Stammkapitals bedeutet. Denn trotz der durch die Veruntreuung entstandenen Verbindlichkeiten und Umsatzsteuernachzahlungen haben GTO und GTU im Jahr 2019 zusammen einen Überschuss von mehr als 120.000 Euro erwirtschaftet und zusätzlich Verbindlichkeiten von fast 172.000 Euro abgebaut. Und auch im I.Quartal 2020 liegen Umsatz (rund 420.000 Euro) und Ergebnis über dem Planwert, der für eine wirtschaftliche Weiterführung notwendig ist.
Das Fortführungskonzept GTO
Folgende Beschlüsse wurden daher jetzt in der Vollversammlung für die Fortführung der Steuerberatungsgesellschaft gefasst:1) Die Handwerkskammer für Oberfranken kauft den Geschäftsanteil von GTO-Geschäftsführer, Steuerberater Erwin Weißflach an der GTO im Nennwert von 26.000 Euro mit aufschiebender Bedingung, mit allen Mitgliedschafts-und Vermögensrechten einschließlich des Gewinnbezugsrechts, zum Kaufpreis von 1 Euro und Besserungsschein an. 2) Das Stammkapital der GTO wird von 792.000 Euro auf 25.000 Euro herabgesetzt. Das herabgesetzte Stammkapital der GTO wird anschließend um 25.000 Euro erhöht. Zur Übernahme dieses Teiles der Stammeinlage wird die Rosenschon und Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft (ROP) zugelassen.4) Einfache Strukturen: Die Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH wird mit der Gewerbe-Treuhand Unternehmens-und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbh (kurz: GTU) verschmolzen.5)
Option auf Verkauf: Die Handwerkskammer für Oberfranken und die Rosenschon und Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft räumen sich ein befristetes Ankaufsrecht (Call-Option) bzw. Andienungsrecht (Put-Option) ein, das von beiden Seiten zum 31. Dezember 2024 in Anspruch genommen werden kann. Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken nahm weiter folgende Rahmenbedingungen zur Kenntnis: 1) Die GTO und –vorsorglich auch –die GTU treten sämtliche Schadensersatz-und Regressansprüche an die Handwerkskammer für Oberfranken ab. Nach Abzug der Gerichts-und Anwaltskosten erhält die Handwerkskammer direkt 20 % der durchgesetzten Regressforderungen. Alle weiteren Einnahmen durch Regressforderungen erhält zunächst die GTO. 50 % dieser weiteren Einnahmen werden bei der Kaufpreisermittlung zum 31.12.2024 berücksichtigt und fließen damit nochmals der Handwerkskammer zu.2) Zusätzlich zu der von ROP einbezahlten Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro gewährt die Kanzlei Rosenschon, vertreten durch die Rosenschon.Stiefler.Waha Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, der GTO ein Darlehen in Höhe von 475.000 Euro 3) Die Satzung und die Geschäftsordnung der GTO werden neu gefasst. In Zukunft wird es bei der GTO keinen Aufsichtsrat mehr geben.4) Die ROP übernimmt ab dem Zeitpunkt der Beteiligung die Führung des Geschäftsbetriebs der GTO und stellt mit Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Bernhard Leisner den Geschäftsführer. 5) Die GTO wird die bislang bereits für die Handwerkskammer übernommenen Aufgaben befristet bis zum 31.Dezember 2024 im Rahmen eines Steuerberatungsvertrages fortführen (auch Beratung der HWK im Rahmen der Existenzgründungs-und Übergabeberatung bei steuerlichen Fragen, projektbezogene Unterstützung der HWK).6) Ergänzend dazu erklärt sich die GTO bereit, auf Wunsch der Kreishandwerkerschaften im Bezirk der Handwerkskammer für Oberfranken auch deren Besteuerungsverfahren zu übernehmen.Durch die Beteiligung von ROP an der GTO, so HWK-Präsident Thomas Zimmer und HWK-Hauptgeschäftsführer Thomas Koller, zeichne sich eine geordnete Geschäftsführung ab, die eine kompetente Betreuung der Mandanten aus dem Handwerk sicherstellt. Außerdem würden die im Dezember 2019 durch die Vollversammlung genehmigten Darlehen von HWK und IFGO bedient und zurückbezahlt. „Zudem besteht Hoffnung, dass zumindest ein Teil der aktuell verlorenen Stammeinlage im Jahr 2024 wieder zurückfließen wird.“
Die besondere VollversammlungHandwerkskammer mit bundesweit erster „Hybrid“-Vollversammlung –Mischung aus Präsenz-und VideokonferenzBayreuth/Oberfranken. Es war eine besondere Vollversammlung, die die Handwerkskammer für Oberfranken am 29. April 2020 durchführte. Nicht nur, weil eine außerordentliche Vollversammlung einberufen worden war, um das Fortführungskonzept für die Gewerbetreuhand (GTO) und die damit verbundenen Änderungen der Beteiligungen an der GTO auf den Weg zu bringen (siehe weiterer Bericht). Es war auch die bundesweit erste Vollversammlung einer Kammer, die in „hybrider“ Form durchgeführt wurde: Teilweise als Präsenzveranstaltung und –bedingt durch die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie –parallel in Form einer Videokonferenz. Die Stadt Bayreuth hatte dazu die Ausnahmegenehmigung erteilt, eine Versammlung mit maximal 30 Personen im großen Sitzungssaal der HWK in Bayreuth zuzulassen. Und das bayerische Wirtschaftsministerium hatte als Aufsichtsorgan der Handwerkskammer, diese Sitzungsform genehmigt.Gut 20 Mitglieder der Vollversammlung hatten sich demnach im Sitzungssaal eingefunden, aus dem live per Video-Konferenz übertragen wurde, so dass die online zugeschalteten Vollversammlungsmitglieder auch den Blick auf die Kolleginnen und Kollegen und dieSitzungsleitung vor Ort hatten. Und mehr noch: Sie konnten die Redebeiträge verfolgen, sich auch selbst mit Redebeiträgen einschalten und natürlich auch online abstimmen. „Wir hatten so die Möglichkeit, im Sitzungssaal wirklich viel Abstand zwischen den einzelnen VV-Mitgliedern zu lassen“, erklärte HWK-Hauptgeschäftsführer Thomas Koller, „was in der aktuellen Situation ja geboten ist“. Dank eines sehr stabilfunktionierenden Videokonferenz-Systems klappten auch die Übertragung der Präsentation und die Mitverfolgung jedes Redebeitrags reibungslos.Zu Beginn der Beratungen im Rahmen der hybride Vollversammlung, kam es zu Anlaufschwierigkeiten: Ein bundesweiter Ausfall des Breitbandnetzes der Telekom führte zu großen technischen Problemen. Als das Telekom-Netz wieder funktionierte, klappten aber auch diese Sitzungs-Vorbereitungen sehr gut.
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