Bayreuth: Satzungsentwurf Thiergärtner Straße kann ab 04. Mai eingesehen werden
Das Planungsamt der Stadt Bayreuth hat den Entwurf einer Außenbereichssatzung „Thiergärtner Straße“ erarbeitet. Ziel der Satzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einzelne Wohnbauvorhaben sowie Bauvorhaben kleiner Handwerks- und Gewerbebetriebe zwischen den bereits vorhandenen Gebäuden zu schaffen. Zugleich soll ein Ausufern von Bauvorhaben in den schützenswerten Außenbereich ausgeschlossen werden. Der Stadtrat hat in seiner Februar-Sitzung den vorliegenden Planungen zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt. Der Satzungsentwurf liegt ab Montag, 4. Mai, beim Planungsamt der Stadt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss, zur Einsicht aus. Er kann bis 15. Juni montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen stehen außerdem während der Auslegungsfrist auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de (Rubrik „Rathaus, Bürgerservice“ > „Planen, Bauen“) zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Fragen können telefonisch oder per Mail gestellt werden. Wer eine persönliche Einsicht in die Planung wünscht, wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-16 60 gebeten. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf auch nachmittags zur Verfügung.
Auf der Homepage der Stadt steht ab Mai zudem ein neuer, zusätzlicher Service zur Verfügung: Im Zuge der Fortentwicklung digitaler Abläufe beim Bürgerservice der Stadtverwaltung bietet das Stadtplanungsamt den Bürgerinnen und Bürgern bei aktuellen Beteiligungen an Bauleitplanverfahren ergänzend an, die Stellungnahme zu einem Planentwurf direkt im Internet in einem Online-Formular abzugeben. Darüber hinaus können in der Rubrik „Bauleitplanung online“ alle rechtsverbindlichen und in Bearbeitung befindlichen Bauleitpläne beziehungsweise Planentwürfe abgerufen werden.
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