Erlanger Rathausreport vom 30.04.2020

Stadtrat: Wahlperiode endet, Konstituierung am 14. Mai

Mit Ablauf des 30. April endet die Wahlperiode des Stadtrats 2014 bis 2020.

Insgesamt 23 Frauen und Männer scheiden aus dem Gremium aus, regulär endet damit auch die Amtszeit der Zweiten Bürgermeisterin Susanne Lender-Cassens und Dritten Bürgermeisterin Elisabeth Preuß. Sie waren aus der Mitte des Stadtrats gewählt worden. Wie das Bürgermeister-und Presseamt der Stadt informiert, wird die ursprünglich für 30. April geplante Schlusssitzung des „alten“ Stadtrats mit der Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder im Laufe des Jahres nachgeholt, sobald es möglich und zulässig ist. Der am 15. März neugewählte Stadtrat tritt dann am Donnerstag, 14. Mai, in der Heinrich-Lades-Halle zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Wegen der Corona-Pandemie wurde der ur-sprünglich für Montag, 4. Mai, geplante Termin verschoben. Nach der Vereidigung der 23 neuen Stadträtinnen und Stadträte wird Oberbürgermeister Florian Janik die Schwerpunkte seiner Arbeit in den nächsten sechs Jahre vorstellen. Dem folgen die Erklärungen der Fraktionen und Einzelmitglieder. Weiterhin auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über Zahl und Rechtsstellung der stellvertretenden/weiteren Bürgermeister/innen sowie über Zahl, Stärke und Vorsitz der Ausschüsse und sonstigen Gremien. Wie das Bürgermeister-und Presseamt außerdem noch mitteilt,finden die bis zum 14. Mai angesetzten Sitzungen der Ausschüsse nicht statt.

Ausscheidende Stadtratsmitglieder CSU: Wolfgang Beck, Sonja Brandenstein, Robert Hüttner, Gabriele Kopper, Uwe Greisinger, Mehmet Sapmaz

SPD:Christine Bauer, Dirk Goldenstein, Birgit Hartwig, Ursula Lanig, Robert Thaler, Felizitas Traub-Eichhorn, Norbert Schulz

Grüne Liste:Katharina Grammel, Bernhard Gerkens, Heiner Grillenberger, Wolfgang Winkler, Tim Wening

FDP:Lars Kittel, Felix Pierer von Esch, Jürgen Zeus

Erlanger Linke:Anton Salzbrunn

Fraktionslos:Stefan Rohmer.

Im Mai erscheint eine EXTRA-Ausgabe der Stadtzeitung „Rathausplatz 1“ über die Wahlperiode 2014 bis 2020.

Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Erlangen ist seit Jahren angespannt. Insbesondere die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt regelmäßig das vorhandene Angebot. Immer mehr Haushalte haben Probleme, sich in Erlangen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Der Stadtrat hat daher eine sogenannte Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen, die Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt stellt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Wie das Referat für Planen und Bauen der Stadtverwaltung informiert, steht dabei im Vordergrund, zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem freien Wohnungsmarkt zuzuführen.Eine zweckfremde Nutzung kann die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohnraum, eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung, Leerstand oder Abriss sein. Seit dem Inkrafttreten der Satzung der Stadt über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zum 7. Februar ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken im gesamten Stadtgebiet genehmigungspflichtig. Ein Antragsformular für eine Zweckentfremdung von Wohnraum steht auf der Internetseite unter www.erlangen.de/zweckentfremdung zur Verfügung