Pressemitteilung der Vertreter des „Bürgerbegehren Eggolsheim“

Der Ausgang der Wahl zwischen Bürgerbegehren und Ratsbegehren wird richtungsweisend für die weitere Entwicklung des Marktes Eggolsheim sein. Letztendlich verbleibt für die Bürgerinnen und Bürger die Abwägung, ob die über das Ratsbegehren prognostizierten Mehreinnahmen im gemeindlichen Haushalt den Verlust an ortsbildprägenden, ökologisch wertvollen Streuobstwiesen und Gärten rechtfertigen. Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben sich diesbezüglich eindeutig positioniert.

10 gute Gründe für das Bürgerbegehren

  • Wohnraum in bester Lage: Durch unberührte Natur mit Erhalt der Streuobstwiese und der Gärten
  • Aufwertung des vorhandenen Biotops
  • Erhalt des Ortsbildes in einem seiner schönsten Bereiche
  • Wegrücken der Bebauung von der Friedhofsgrenze
  • Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum
  • Sehr günstiges Bauland für Familien: Durch nur so viel Straßenfläche wie nötig
  • Maximale Flexibilität: Anzahl der Ein- und Mehrfamilienhäuser wird offengehalten
  • Integration des örtlichen Nahwärmenetzes
  • Finanzen der Gemeinde langfristig im Blick
  • Ausgewogenheit zwischen Ökonomie, Ökologie und Lebensqualität

Kompromissfindung

Der über ein Bürgerbegehren eingebrachte Vorschlag ist ein guter Kompromiss: Viele Stimmen in Eggolsheim fordern, den Bereich der Schirnaidler Straße insgesamt von Bebauung freizuhalten. So könnte die nahezu vollständig unverbaute Ortsansicht in seinen Ursprüngen erhalten werden. Jedoch ist ganz offensichtlich der Bedarf an Bauland in Eggolsheim sehr groß. Der Vorschlag des Bürgerbegehrens kommt dem Ziel sehr nahe, diese zunächst unvereinbar wirkenden Interessen möglichst umfassend und ausgeglichen zu berücksichtigen. Leider ist im Vorfeld mit dem Gemeinderat kein abschließender Konsens erreicht worden. Die Vertreter des Bürgerbegehrens konnten sich vorstellen, einzelne weitere Flächen mit geringerem Biotopwert, aber dennoch größtem Wert für das Ortsbild, für die Bebauung freizugeben. Dies hätte verlangt, dass beide Seiten von ihren Positionen abweichen.

Festzuhalten gilt, das Bürgerbegehren verfolgt nicht ausschließlich das Ziel, Bäume zu erhalten. Es berücksichtigt eine Vielzahl von Aspekten: Von ökologischen Belangen über den Erhalt des Ortsbildes und der unbeeinträchtigten Lage des Friedhofs bis hin zur Entspannung der Verkehrssituation. Mit dem Bürgerbegehren und dem Erhalt der Streuobstwiese als Ganzes wird beispielsweise erreicht, einen grünen Pufferstreifen zwischen der späteren Bebauung und dem Friedhof mit der Aussegnungshalle zu erhalten. Dreigeschossige Blockbebauung kann konfliktfrei mit ausreichender Distanz auf der Ackerfläche umgesetzt werden. Durch eine, wie im Bürgerbegehren geforderte weniger intensive Bebauung der Schirnaidler Straße kann auch die schon heute in Stoßzeiten überlastete Verkehrsinfrastruktur im Bereich des Kindergartens und des Friedhofs auf ein Minimum reduziert werden.

Vereinbarkeit von Baulandbedarf und Ökologie

Das Bürgerbegehren spricht sich bewusst dafür aus, wertvolle Bestandteile des Eggolsheimer Orts- und Landschaftsbildes von Bebauung gänzlich freizuhalten. Dies betrifft sowohl die Streuobstwiese als auch die Gärten im Bereich der Kirche und des Friedhofs. Auch der Bund Naturschutz, dessen allgemeines Ziel es ist, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Biodiversität im Ganzen vor weiterer Zerstörung zu bewahren und wiederherzustellen, hat in einer Stellungnahme zum Baugebiet angeraten, gleichlautend zum Bürgerbegehren nur einen Teil der Fläche zu bebauen. Begründet wird dies damit, dass die alten Gärten von unschätzbarem Wert für das Ortsbild sind und zugleich die Erfahrungen gezeigt haben, dass die Integration von Bäumen einer Streuobstwiese in Bebauung nicht zielführend ist und Störwirkungen einen massiven Rückgang der Artenvielfalt bedeuten.

Da mit dem Bürgerbegehren gar nicht erst in ökologisch wertvolle Strukturen eingegriffen wird, ist auch ein „Ausgleich“ verlorengegangener Biotope kein Thema. Überhaupt nicht zustande kommende Eingriffe sind dabei die beste Form des „Ausgleichs“. Freiwillige Baumpflanzungen bereichern jederzeit das Orts- und Landschaftsbild und erfahren auch vonseiten des Bürgerbegehrens volle Unterstützung.

Das Bürgerbegehren schlägt vor, die heute im Dornröschenschlaf liegende Streuobstwiese auf Basis von ehrenamtlichem Engagement wieder zu reaktivieren. Derartige Projekte der Umweltbildung vor Ort wären für die angrenzende Schule und Kindergarten auf kürzestem Wege erreichbar. Über Pflanzaktionen mit den Kindern und Jugendlichen wird auf der Streuobstwiese ein ständiger Kreislauf aus jungem und älterem Baumbestand erreicht. Das erhält die Biotopfunktion der Fläche stets aufrecht und bietet jederzeit nutzbares Obst. Diese Chance besteht aber nur, wenn die Fläche in gemeindlichem Eigentum verbleibt und nicht bebaut wird.

Erschwingliches Bauland und bezahlbarer Wohnraum

Erschließungskosten in Höhe von über 170 €/m² sind für unsere Bauwerber keinesfalls zumutbar. Diese Auffassung vertreten ausnahmslos alle an der Diskussion Beteiligten. Ein solch hoher Betrag kommt auch nur dann zustande, wenn die Ackerfläche über ein ringförmiges, teilweise parallel verlaufendes Straßennetz erschlossen wird. Durch eine optimierte Beplanung der Fläche mit einem auf das notwendigste Maß reduzierten Anteil von Verkehrsflächen kann mit dem Bürgerbegehren nicht nur unnötige Versiegelung vermieden, sondern auch sehr niedrige Erschließungskosten von nur rund 110 €/m² angeboten werden. Die effizienteste Flächenausnutzung ergibt sich bei einem minimalen Anteil an Straßenfläche und maximalem Anteil an Bauland. Gewährleistet wird das durch eine Beschränkung auf lediglich eine einzige Straße durch das Baugebiet, bei der die Hinterlieger über einen oder auch mehrere Wendehämmer angebunden werden.

Somit wird auch Wohnraum für Familiengründer zur Verfügung gestellt, die besonders unter dem Kostendruck leiden. Der Fokus liegt dabei selbstverständlich auf der hohen Nachfrage unserer Einheimischen, jedoch sind über das Bürgerbegehren Neubürger keinesfalls ausgeschlossen. Für die Wohnraumsuchenden kann Bauland zu einem Preis von rund 200 €/m² angeboten werden, was deutlich unter dem marktüblichen Preis liegt und auch ohne die Erschließung der Streuobstwiese und der privaten Gärten erreicht werden kann.

Ein noch lebenswerteres Wohnumfeld zu gleichzeitig auch erschwinglichen Preisen ist kaum vorstellbar.

Wohnraum für Einheimische

Dass die Nachfrage nach Wohnraum in der gesamten Marktgemeinde groß ist, wurde in der Vergangenheit durch umfassende Bedarfsermittlungen nachgewiesen. Vor allem unsere Einheimischen suchen sowohl Platz für das Eigenheim als auch bezahlbare kleinere Wohnungen. Diese Nachfrage kann in einem etwas geringeren Umfang durch das Bürgerbegehren genauso bedient werden.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie ist es aber vor der Ausweisung eines Baugebiets in der Schirnaidler Straße grundsätzlich zu überprüfen, ob die Nachfrage nach Bauland tatsächlich aktuell so hoch ist, wie ursprünglich angenommen. Der Vorschlag aus dem Bürgerbegehren bietet vor dem Hintergrund die Chance, einen nun evtl. geringeren Wohnraumbedarf nur auf der unbestrittenen Teilfläche umzusetzen. Dadurch, dass sich das Bürgerbegehren auf die Art der Bebauung nicht verbindlich festlegt, kann das Baugebiet nach dem heute tatsächlich vorliegenden Bedarf flexibel gestaltet werden. Sollte eine größere Nachfrage nach Wohnungen bestehen, könnte nur mit dem Bürgerbegehren passend darauf reagiert und die Zahl der Wohnungsbauten entsprechend vergrößert werden. Die in der Abbildung des Bürgerbegehrens dargestellte Planung ist dabei nur als ein mögliches Beispiel der Ausgestaltung des Baugebiets zu sehen.

Haushalt der Marktgemeinde

Die Folgen der aktuellen globalen Krise sind auch in den Kommunen schmerzhaft zu spüren. In den kommenden Jahren werden deutliche Einbrüche in den Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer zu verzeichnen sein. Aus diesem Grund müssen sämtliche gemeindliche Projekte der nächsten Jahre insgesamt neu diskutiert und anschließend priorisiert werden. Ein schlichtes „Weiter so“ wird es dabei nicht geben können. Wegfallende Einnahmen in Höhe von 630.000 € sind vor allem vor dem Hintergrund verkraftbar, dass dies lediglich einen relativ kleinen Anteil von ca. 2,5 % des aktuellen jährlichen gemeindlichen Haushalts beträgt. In Anbetracht der immateriellen Werte, die durch eine große Lösung in der Schirnaidler Straße für immer verloren gingen, muss dieser materielle kurzfristige Verlust für den Haushalt möglichst anderweitig abgefangen werden.

Der maßgebende Anteil an den genannten Kosten von 500.000 €, den die Gemeinde für Grundstückskäufe bereits eingesetzt hat, wird auch mit dem Bürgerbegehren refinanziert, denn die Bebauung der Ackerfläche ist vollkommen unstrittig.

Dass die aktuelle Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie sicher kein Entscheidungsgrund für oder gegen das Bürgerbegehren sein kann, wird umso greifbarer, nachdem auch bereits staatliche Rettungsschirme für die Gemeinden im Gespräch sind. Entscheidend ist dabei, dass dadurch stets die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt wird. In diesen Zeiten muss es primär das Ziel sein, die Wertschöpfung vor Ort in unserer Gemeinde zu erhalten. Hierbei muss der gemeindliche Haushalt zunächst in den Hintergrund rücken. Auch über das Inkaufnehmen von weiteren Defiziten muss die Unterstützung unserer Einwohner und heimischen Betriebe an erster Stelle stehen. Nur der Erhalt dieser Wertschöpfung wird den Gemeindehaushalt langfristig wieder tragfähig werden lassen. Selbstverständlich gehört hierzu auch stets die Unterstützung unserer Vereine, die das Leben vor Ort bereichern und Gemeinsinn stiften. Dies ist ein ganz wesentlicher Posten.

Fazit aus Sicht des Bürgerbegehrens

Gerade in Krisensituationen wird uns allen bewusst, welche Dinge uns im Leben wirklich wichtig sind. Vor allem die immateriellen Werte sind hier von größter Bedeutung, da nur diese auf lange Sicht bestehen bleiben. Ein solcher immaterieller Wert findet sich auch in der Ursprünglichkeit und Naturbelassenheit der Schirnaidler Straße. Viele Eggolsheimer schätzen diesen Bereich deshalb auch bei Spaziergängen oder Fahrradtouren ganz besonders. Werte, die für uns und unsere Heimat wichtig sind, gilt es unbedingt für unsere Nachwelt zu erhalten. Um sich für den Erhalt dieser immateriellen Werte einzusetzen, rufen die Vertreter deshalb dazu auf, bis zum 17. Mai 2020 für das Bürgerbegehren zum Wohle der Allgemeinheit im Markt Eggolsheim zu stimmen.