Corona-Krise: Drei-Stufen-Plan für den Tourismus im Landkreis Bayreuth

Bayreuther Landkreis-FDP schlägt Drei-Stufen-Plan für den Tourismus im Fichtelgebirge und der Fränkischen Schweiz vor

Der Landkreis Bayreuth zeichnet sich durch seine mittelständische Struktur mit kleineren und mittleren Unternehmen sowie einer Vielzahl von Hidden Champions aus. Überregionale Bekanntheit hat unser Landkreis allerdings durch seine beiden Tourismusregionen Fichtelgebirge und Fränkische Schweiz. Der Tourismus ist daher ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor, Jobmotor und leistet über Steuereinnahmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der kommunalen, öffentlichen Haushalte.

Ohne Gastronomie gibt es allerdings keinen Tourismus. Gastronomische Betriebe die dem Wirtshaussterben der letzten Jahre noch getrotzt haben, sind heute durch die COVID-19-Krise in ihrer Existenz bedroht. Während die Staatsregierung an den Beschränkungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe festhält, arbeitet die FDP auf allen Ebenen an einer Perspektive für Gastronomie und Tourismus. Neben u.a. der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag spricht sich vor diesem Hintergrund auch die FDP Bayreuth-Land für eine echte Öffnungsperspektive aus. Ihr Kreisvorsitzender Stefan Bätz wird konkret:

„Unter strengen Auflagen bzw. unter Einhaltung bestehender Hygiene- und Abstandsregelungen könnten Hotellerie und Gastronomie im Landkreis Bayreuth zügig wieder öffnen. Die Gastronomen brauchen Perspektiven und eine selbstbestimmte Geschäftsgrundlage. Wir fordern daher eine Öffnungsperspektive in drei Schritten: Die Freiluftgastronomie sollte zum 04. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Spätestens zwei Wochen darauf am 18. Mai 2020 die übrigen Schank- und Speiseflächen der Gastwirtschaften unter Beachtung von Abstandsregeln und bei Vorliegen eines individuellen Hygiene- und Sicherheitskonzepts. Schließlich zum 01. Juni – mit Beginn der Pfingstferien, muss neben der Gastronomie auch die Hotellerie wieder unter Auflagen geöffnet werden dürfen. Darüber hinaus soll die örtliche Kreisverwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit entscheiden können ob und wann darüber hinaus auch weitere touristische Betriebe und sonstige Freizeiteinrichtungen bzw. unter welchen Auflagen diese öffnen können.“

Darüber hinaus stellt Stefan Bätz allerdings klar: „Wenn sich trotz aktuell positiver Entwicklung, Bedingungen wie Reproduktionsrate oder Verdoppelungszeit verschlechtern, müssen Schutzmaßnahmen wieder verschärft werden bzw. ist ein Schritt zurück nicht ausgeschlossen.“