MdL Sebastian Körber erneuert Kritik an willkürlichen Differenzierungen der Staatsregierung
Seit Montag, 27. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² in Bayern wieder öffnen. Von der Begrenzung der Verkaufsfläche ausgenommen: Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen. Der Forchheimer FDP-Landtagsabgeordnete Sebastian Körber hatte diese Differenzierung der Staatsregierung nach Bekanntwerden als „willkürlich“ und „nicht plausibel“ bezeichnet. Aus aktuellem Anlass wiederholte Körber seine Forderung:
„Inhaber von Geschäften und Betrieben sollten grundsätzlich öffnen dürfen, wenn sie die sichere Einhaltung notwendiger Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten können. Warum beispielsweise ein Möbelhaus oder größeres Modegeschäft nicht öffnen darf, obwohl es u.a. die Einhaltung von Mindestabständen leichter realisieren kann, als die Boutique oder Buchhandlung an der Ecke, kann nach wie vor nicht nachvollzogen werden.“
Auch die bayerischen Gerichte ziehen die 800 m²-Beschränkung nun in Kritik. Nach dem Verwaltungsgericht in Hamburg hat vergangenen Freitag auch das Verwaltungsgericht Würzburg einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben. Die bayerische Staatsministerin Melanie Huml übte nun gegenüber der unterfränkischen Mainpost Kritik an der Entscheidung des Würzburger Gerichts und ließ mitteilen das „die Staatsregierung die Rechtsauffassung des Gerichts nicht teile“. Jetzt zieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach: Das Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern ist verfassungswidrig. Der Forchheimer FDP- Bauexperte Körber nimmt nun wiederum den Gerichtsentscheid des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts zum Anlass um die Aussagen der Bamberger CSU-Ministerin Huml zu kritisieren:
„Es tut gut zu sehen, dass sich in Krisenzeiten bayerische Gerichte dem Rechtstaat und nicht der willkürlichen Rechtsauffassung der Staatsregierung und ihrer Minister verpflichtet sehen. Ich sehe meine Position, auch aus der baufachlichen Sicht, bestätigt. Die teilweise willkürlichen Maßnahmen werden in der Bevölkerung zurecht kritisiert und können von den Menschen nicht mehr nachvollzogen werden. Mitverantwortlich für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes ist Humls Gesundheitsministerium. Frau Staatsministerin Huml sollte daher nicht nur Engagement darauf verwenden Entscheidungen und Vorgaben des Ministerpräsidenten vorbehaltslos umzusetzen und in der Zeitung eine unangebrachte Justizschelte zu verteilen, sondern jetzt dafür sorgen, dass die verfassungswidrigen Vorschriften noch diese Woche korrigiert werden.“
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