Bayreuth: Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ – Antragsfrist verlängert – 120 Millionen Euro für Frauenhäuser und Beratungsstellen

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Silke Launert informiert:

Berlin. Der Bund plant bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland zu investieren. Nachdem die Antragsfrist für 2020 eigentlich am 31. März abgelaufen ist, hat sie das Familienministerium nun bis zum 30. Juni verlängert. Zusätzlich gibt es eine zweite Frist bis zum 15. September dieses Jahres. Darauf hat die CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert (Bayreuth/Forchheim) jetzt hingewiesen.

„Frauen in Notsituationen müssen schnelle Hilfe und Unterstützung bekommen“, sagte Launert. Bund, Länder und Kommunen seien hier gemeinsam in Verantwortung. Der Bund unterstütze deshalb den Ausbau von Hilfseinrichtungen mit einem eigenen Bundesinvestitionsprogramm. 120 Millionen Euro seien ein wichtiger Impuls, um Frauenhäuser und Beratungsstellen besser aufzustellen.

Mit dem Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will der Bund bis 2023 mit jährlich 30 Millionen Euro den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen fördern. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung des Bundestages als Haushaltsgesetzgeber. Insgesamt gibt der Bund damit 120 Millionen Euro für eine bessere Aufstellung der Hilfestrukturen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Ziel ist, Hilfseinrichtungen besser zugänglich zu machen, insbesondere für Zielgruppen, die es bislang schwer haben, Schutz und Hilfe zu bekommen. Zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Bauförderung soll in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen durchgeführt werden.

Förderanfrage für das Programm sollten zusammen mit Erläuterungen, Entwürfen, Plänen und/oder weiteren Unterlagen (falls vorhanden) im Original an die Bundesservicestelle und an die Landesstelle eingeschickt werden. Die Adressen lauten:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 504 – Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, Von-Gablenz-Straße 2, 650679 Köln. E-Mail: GegenGewaltanFrauen@bafza.bund.de.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat VI 4 „Schutz von Frauen vor Gewalt“, Winzererstraße 9, 80797 München. E-Mail: Referat-VI4@stmas.bayern.de.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter: www.bmfsfj.de

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.