Bayreuth: „Beim Thema Lärm Rücksicht auf den Nachbarn nehmen“

Stadtverwaltung weist auf die Vorgaben der Lärmbekämpfungsverordnung hin

BAYREUTH – Des einen Freud, des anderen Leid:  Mit Beginn der warmen Jahreszeit zieht es viele Bayreuther Bürgerinnen und Bürger zu Haus- und Gartenarbeiten ins Freie. Derartige Aktivitäten können mit einer erheblichen Lärmbelästigung für die Nachbarschaft verbunden sein. Die Stadt macht daher auf die städtische Lärmbekämpfungsverordnung aufmerksam. Sie erlaubt lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten nur zu bestimmten Zeiten, nämlich montags bis freitags von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr sowie samstags von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

Unter ruhestörenden Arbeiten in Haus und Garten sind alle mit Lärm verbundenen Arbeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit zu stören, wie beispielsweise die Benutzung von Rasenmähern. Hierzu zählen aber auch Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie das Abschlagen von Fliesen, Bohren und Hämmern, Sägen und Hacken von Holz oder Schneiden von Platten. Ausgenommen sind länger andauernde Arbeiten, die von ihrer Art und ihrem Umfang her von darauf spezialisierten Gewerbebetrieben ausgeführt werden und die eine längere Unterbrechung nicht zulassen.

Freischneider (Motorsensen), Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler dürfen ebenfalls nur zu festgelegten Zeiten montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Für Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte gilt: Ihr Gebrauch darf in Häusern und Wohnungen sowie in Kraftfahrzeugen nicht zu einer vermeidbaren Lärmquelle werden, die die Nachbarschaft belästigt.

Die Lärmbekämpfungsverordnung der Stadt Bayreuth steht im Internet auf der Homepage der Stadt und www.bayreuth.de, Rubrik „Rathaus, Bürgerservice > Online-Dienste“, zum Download zur Verfügung.