Bayern: GEW Bayern fordert umfassenden Gesundheitsschutz vor Öffnung der Schulen

Die ersten Termine für die Wiederaufnahme des Unterrichts sind festgelegt. Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Lehrkräften allerdings bezeichnet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern als mangelhaft, weil sich das Kultusministerium seit Jahrzehnten weigert, die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umzusetzen. „In Briefen und in Gesprächen mit dem Ministerium wiesen wir mehrfach auf die Versäumnisse hin. Nun ist die Krisenlage da und es fehlen wesentliche Voraussetzungen für den Gesundheitsschutz der Lehrkräfte“, so Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern, heute in München.

Ihre Forderungen fasst die GEW in zwei Punkten zusammen:

1.    Zur Risikoanalyse an Schulen müssen Gefährdungsbeurteilungen (gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz) durchgeführt und dokumentiert werden. Dazu sind neben Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit auch Mitglieder der Personalräte zu beteiligen.

2.    Alle Beschäftigten brauchen Zugang zu fachkompetenter arbeitsmedizinischer Vorsorge (gemäß § 11 ArbSchG und § 5 ArbMedVV). An jedem Arbeitsplatz ist bekannt zu machen, welche Betriebsärzt*in zuständig ist. Jede*r Beschäftigte muss sich direkt an Betriebsärzt*innen wenden können – ohne Umweg über Dienstvorgesetzte.

Die GEW sieht eine Wiederaufnahme der Tätigkeit ohne vorherige Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, insbesondere mit Blick auf die aktuelle Gesundheitsgefährdung durch die Pandemie (vgl. §§ 25, 26 ArbSchG, § 9 Arbeitsstättenverordnung), außerordentlich kritisch und schließt sich dabei den aktuellen Ausführungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an. Dieser erklärte am 16. April: „Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten.“