Eggolsheimer Bürgerbegehren geht in die entscheidende Phase

Wie werden sich die Bürgerinnen und Bürger entscheiden? / Foto: Privat

 

Das Bauvorhaben Schirnaidler Straße stellt einen großen Eingriff in das ökologische Umfeld des Ortes Eggolsheim dar und wird dessen Ortsbild in einem seiner schönsten Randbereiche massiv verändern. Der ursprüngliche Planungsentwurf der Gemeinde führte zu einer kontrovers geführten Diskussion innerhalb der Bürgerschaft. Hieraus entstand ein Bürgerbegehren mit der Absicht, die Folgen des Eingriffs in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Das zu einem Bürgerentscheid vorliegende Bürgerbegehren belässt die als besonders wertvoll einzustufende Streuobstwiese und angrenzende Gärten unberührt. Aus Sicht der Verantwortlichen des Bürgerbegehrens lassen sich die dringend benötigten Baugrundstücke in ausreichender Form in die verbleibenden Ackerflächen einpassen. Hierbei wird Art und Umfang der Bebauung durch das Bürgerbegehren nicht vorgegeben, was eine flexible Anpassung an den tatsächlichen Bedarf ermöglicht. Zudem können über eine optimale Flächenausnutzung mit möglichst geringem Verkehrsflächenanteil mit ca. 110€/qm geringere Erschließungskosten als über den Entwurf des Ratsbegehrens erreicht werden. Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde in vielen Eggolsheimer Ortsteilen die Ausweisung weiterer Baugebiete auf den Weg gebracht hat, wird eine Reduzierung der gemeindlichen Einnahmen durch den Wegfall eines Teils der Verkaufserlöse in Kauf genommen.

Dies hat nun zu einem als Ratsbegehren vorgebrachten überarbeiteten Planungsvorschlag der Gemeinde geführt, der am 17. Mai gemeinsam mit dem Bürgerbegehren zur Abstimmung steht. Er sieht allerdings auch weiterhin eine Bebauung der Streuobstwiese und der angrenzenden Gärten vor, die durch eine zusätzliche Straße entlang der Friedhofsgrenze ergänzt wurde. Die gequetscht wirkende Integration einiger alter Obstbäume lässt drei große Geschosswohnungsbauten auf 15m an diese heranrücken. Im aktuellen Amtsblatt der Gemeinde werden die Argumente für den dem Ratsbegehren zugrundeliegenden Planungsvorschlag sachlich dargestellt.

Im selben Blatt findet sich ebenfalls eine Erläuterung der Beweggründe für das Bürgerbegehren. Hierin wird der Bedarf an Baugrund, insbesondere für einheimische junge und ältere Bürger sowie für sozialen Wohnungsbau, ausdrücklich hervorgehoben.

Letztendlich verbleibt die Abwägung, ob die über das Ratsbegehren prognostizierten Mehreinnahmen den Verlust an ortsbildprägenden und ökologisch wertvollen Streuobstwiesen und Gärten rechtfertigen.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben sich diesbezüglich eindeutig positioniert. Weitere Informationen hierzu finden sich auf www.facebook.com/SchirnaidlerStrasse.