Kulturamt der Stadt Bamberg sammelt Hilfe für Kulturschaffende
Unterstützung für die Kulturszene
Die Kulturszene in Bamberg ist ganz massiv von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Derzeit ist noch unklar, wie es mit den Aufenthaltsbeschränkungen weitergeht und ab wann Veranstaltungen wieder möglich sind und auch in welchem Ausmaß und zu welchen Bedingungen. Damit Künstlerinnen und Künstler diesen „Shutdown“ überstehen können und in der „Nach-Corona-Zeit“ wieder tatkräftig zum Kultur- und Veranstaltungsangebot in unserer Stadt beitragen können, hat das Kulturamt der Stadt Bamberg die Programme zur finanziellen Unterstützung zusammengefasst.
Ministerpräsident Markus Söder hat zudem angekündigt, dass es weitere Hilfen für die Kulturszene geben soll, so vor allem eine Unterstützung von jeweils 1.000 € für drei Monate für Künstlerinnen und Künstler, die in die Künstlersozialkasse einzahlen. Nähere Einzelheiten zum Antragsverfahren liegen derzeit leider noch nicht vor. Auch auf Bundesebene soll das Thema „Förderung von Kulturschaffenden in der Corona-Krise“ noch einmal beraten werden.
Die Sparkasse Bamberg wird die Ausschüttung der Stiftung der Sparkasse für Kunst, Kultur und Denkmalpflege aufstocken und es gibt einen „Sonderantragstermin“ für projektbezogene Förderungen mit Fristende am 6. Mai 2020. Außerdem wurde von der Sparkasse ein extra Spendenfonds aufgelegt für gemeinnützige Vereine in der Stadt und dem Landkreis Bamberg. Es wird in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Förderung bis zu 500.000 € in Aussicht gestellt.
Anne Renz-Sagstetter, die Leiterin des Kulturamts hofft, dass möglichst viele Kulturschaffende ein passendes Unterstützungsangebot finden. Neuigkeiten dazu soll es auch stets auf der Homepage der Stadt Bamberg geben. Bei Fragen steht das Kulturamt beratend zur Verfügung.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN:
Soforthilfe des Bundes und des Freistaates Bayern
Für die Soforthilfe des Freistaates Bayern und des Bundes gibt es ein gemeinsames Antragsformular. Nähere Informationen dazu und das kombinierte Online-Antragsformular finden Sie unter
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.
Der Antrag kann nur online gestellt werden.
Inzwischen wurden höhere Förderbeträge für die Programme festgelegt. Falls Sie also schon einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, können Sie einen neuen Förderantrag stellen, müssen aber im elektronischen Antragsformular ankreuzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben.
Bamberger Rettungsschirm
Damit Bamberger Unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Kunstschaffende durch die Corona-Krise keinen Liquiditätsengpass erleiden, hat die Stadt Bamberg den „Bamberger Rettungsschirm“ in Höhe von 1,5 Mio Euro aufgelegt. Dieser gewährt als Unterstützung ein zinsloses Darlehen bis zu 20.000 €.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Bamberg unter
www.wirtschaft.bamberg.de und auf Facebook „Wirtschaftsförderung Bamberg“.
Momentan ist das Volumen des „Bamberger Rettungsschirm“ fast ausgeschöpft. Es gibt jedoch eine Warteliste für alle noch eingehenden Anträge.
Unterstützungsfonds der Sparkasse für gemeinnützige Vereine
Gemeinnützige Vereine aus der Stadt und dem Landkreis Bamberg haben die Möglichkeit einen Antrag auf Unterstützung bis zu 5.000 € zu stellen. Die finanziellen Engpässe sind nachzuweisen. Der erste Antragstermin ist der 29. Mai 2020. Ein nächster Termin ist für den Herbst 2020 geplant. Ein Gremium aus Vertretern der Stadt, dem Landkreis und der Sparkasse Bamberg entscheidet über die eingereichten Anträge. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter www.sparkasse-bamberg.de.
Aufstockung der Ausschüttung der Stiftung der Sparkasse für Kunst, Kultur und Denkmalpflege
Die Sparkassen-Stiftung nimmt zusätzliche projektbezogene Förderanträge bis 6. Mai 2020 entgegen. Die Stiftungsratssitzung, die über die Vergabe der Mittel entscheidet, ist für den 25. Mai 2020 geplant. Dazu erhalten Sie wichtige Infos und die Anträge unter www. sparkasse-bamberg.de/stiftung.
Außerdem wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) vereinfacht und seit 01.03.2020 die sog. „Corona-Grundsicherung“ eingeführt. Für die Dauer von sechs Monaten entfällt die Vermögensprüfung und die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt (s. auch beiliegende Medieninformation von Stadt und Landkreis Bamberg).
Weitere Hilfsangebote und Informationen:
Bayerisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ)
Übersicht über Hilfsangebote und Handlungsleitfaden:
https://bayern-kreativ.de/aktuelles/corona-erste-hilfe/
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) – Übersicht über Hilfsangebote und allgemeine Informationen:
www.bkj.de/service/corona-hilfe/
Deutscher Kulturrat
Übersicht über Hilfsangebote, allgemeine Informationen und Statements: https://www.kulturrat.de/corona/
Fonds Soziokultur – Förderprogramm „Inter-Aktiv“ –
Sonderförderprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 250.000 € für gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft, die besondere Formate in „kontaktfreien“ Zeiten entwickeln möchten (bis zu 5.000 € als 100 %-Förderung). Die Abgabefrist für Projekte: 2. Mai 2020 (Projektbeginn ab 11. Mai):
www.fonds-soziokultur.de/aktuelles/sonderfoerderprogamm.html
Crowdfunding: www.crowdfunding.de/finanzierung/corona-krise
Elinor Kunstnothilfe
Die Kunstnothilfe lässt sich schnell und unkompliziert online beantragen. Sie ist eine finanzielle Hilfestellung um den Lebensunterhalt sicherzustellen: https://elinor.network/kunstnothilfe/
European Cultural Foundation: Culture of Solidarity
Der „Culture of Solidarity Fund“ unterstützt kulturelle Initiativen, die mitten in der Krise die europäische Solidarität und die Idee Europas als einen gemeinsamen öffentlichen Raum stärken (genaue Anforderungen an Antragsteller s. Homepage):
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Soforthilfe für Personen, die ausschließlich freiberuflich oder kurz befristet beschäftigt tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- und Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben (für Künstler*innen, die mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben:
https://www.gvl.de/coronahilfe
Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger er (GBDA)
Hilfsfonds für bedürftige Künster*innen, der in Not geratene Theaterschaffende unterstützt (auch Nichtmitglieder der GBDA sind antragsberechtigt):
Aktionsbündnis Darstellende Künste
Soforthilfe für Künsterl*innen, die sich auf Grund der Krise in einer Notlage befinden (und Mitglied in einem der auf der Homepage genannten Aktionsbündnis-Vereine sind):
https://ensemble-netzwerk.de/enw/spendenkampagne-aktionsbuendnis
Sängerhilfe (Oper Magazin + Manfred Strohscheer Stiftung)
Corona-Hilfe für freischaffende Sänger*innen und Beschäftigt des Musiktheaters:
Deutsche Orchesterstiftung
Nothilfe für freiberufliche Musiker*innen, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind:
https://orchesterstiftung.de/nothilfefonds
VG Wort
Im Rahmen der aktuellen Situation durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie können in Not geratene Wortautoren und Verleger ein zinsloses Darlehen bis max. 1.000 € beantrange:
https://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/sozialfonds.html
Für Musikschaffende:
Die GEMA hat einen Hilfsfonds bereitgestellt:
https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/
Für die Film und Medienbranche
Die Bundes- und Landesförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnehmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt und Programmprämien erhöht:
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