Umsatzsteuerreduzierung für die Gastronomie: Stellungnahme des DEHOGA Bayern
„Wir benötigen weitere Maßnahmen für die Branche, insbesondere für getränkeorientierte Betriebe, die nicht durch die gestern getroffenen Beschlüsse profitieren, aber genauso wichtige Bestandteile unserer gelebten Kultur sind“
„Die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen ist ein enorm wichtiges Signal an die Branche“, kommentiert Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern das Ergebnis des Koalitionsausschusses. Dieser hatte in der vergangenen Nacht beschlossen, ab 1. Juli die Umsatzsteuer in der Gastronomie für Speisen für ein Jahr auf 7 Prozent zu senken.
Zugleich spricht Inselkammer Dank aus: „Man muss anerkennen, wie viel derzeit „die Politik“ in einer bisher völlig unbekannten Krisensituation leistet.“ Explizit dankt sie dem Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, ohne den dieser wichtige Kompromiss für über 40.000 gastgewerbliche Betriebe mit 447.000 Erwerbstätigen allein in Bayern überhaupt nicht zustande gekommen wäre. „Er hat sich gleich im Nachgang zu den Verhandlungen bei uns gemeldet und versichert, dass er auch weiter für eine dauerhafte Reduzierung kämpfen wird“, berichtet Inselkammer und ergänzt: „Es ist immer besser, Betriebe in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich überleben zu können und dadurch hunderttausende an Arbeitsplätze zu 100 Prozent Lohn zu sichern, als Gelder nur in die Erhöhung von Kurzarbeitergeld zu stecken, wie die SPD es vorhatte.“ Dies gilt umso mehr, da die Branche nicht aufgrund individueller Fehler Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hat, sondern die Betriebe geschlossen wurden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Wie wichtig die Umsatzsteuerreduzierung ist, zeigen auch die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage, an der rund 3.500 gastgewerbliche Betriebe in Bayern teilgenommen haben. Demnach sehen an erster Stelle 93 Prozent die reduzierte Umsatzsteuer als notwendige Maßnahme im Überlebenskampf gegen die Corona-Krise. Sollte es zu einer Wiedereröffnung der Branche unter den derzeit andiskutierten Abstandsregelungen kommen, gehen die Betriebe von 53 Prozent Umsatzrückgang aus. Gleichzeitig würden jedoch laut Umfrage 69 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes benötigt, um ein erfolgreiches Wiederhochfahren zu gewährleisten. Durch die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes kann dieser Fehlbetrag zumindest teilweise kompensiert werden. Aus diesem Grund wird es auch keine Preisreduzierungen geben können, diese hatte die Branche auch nie versprochen. Im Gegenteil: Es wurde immer darauf hingewiesen, dass die Betriebe die zwölf Prozentpunkte mehr an Rendite bei ihrem Überlebenskampf benötigen.
Nach wie vor unbeantwortet bleibt die Frage nach einem möglichen Öffnungstermin für gastgewerbliche Betriebe. „Wir brauchen dringend eine Perspektive, wann unsere Betriebe wieder öffnen dürfen, wobei jegliche Lockerungs-Maßnahmen einen überlebensfähigen Umsatz ermöglichen müssen“, erläutert Angela Inselkammer: „Um die Krise überleben zu können, brauchen wir die Bildung eines Hilfsfonds mit direkten Finanzhilfen für alle Betriebstypen. Insbesondere für diejenigen, die bislang noch nicht von getroffenen Maßnahmen profitiert haben, aber genauso wichtige Bestandteile unserer Kultur sind. Ich denke an die vielen Clubs, Bars, Diskotheken und andere getränkegeprägte Betriebe, die zudem wohl am längsten auf eine Wiedereröffnung warten müssen.“
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