RathausReport der Stadt Erlangen
Mund-Nase-Bedeckung ab Montag im ÖPNV und in Geschäften
Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die bereits erzielten Fortschritte nicht zu gefährden, hat der Freistaat Bayern beschlossen, dass ab Montag, 27. April, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie in allen Geschäften eine Mund-Nase-Bedeckung (ebenfalls bekannt als „Community-Maske“) getragen werden muss. Dabei muss es sich nicht um medizinische (Filter-)Masken handeln – sie sind Fachpersonal und Einsatzkräften vorbehalten. Es reichen Mund-Nase-Bedeckungen, die selbst genäht oder gekauft werden können, alternativ kann man auch einen Schal oder ein Tuch über Mund und Nase binden. Entsprechende Bedeckungen bieten zwar keinen Schutz für den Träger selbst vor einer Ansteckung, wohl aber davor, andere Personen zu infizieren, wenn man selbst möglicherweise infektiös ist, ohne es zu bemerken. Das City-Management hat im Internet unter www.erlangen.info/maskenpflicht/ eine Übersicht erstellt, wo in Erlangen hergestellte Mund-Nase-Bedeckungen erhältlich sind.
Neben dem Tragen von Behelfsmasken gilt es auch weiterhin, Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einzuhalten. Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert, soll mit der Maßnahme die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus noch weiter minimiert werden.
Neben dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt es auch weiterhin, Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einzuhalten. Besonders wichtig bleibt es, regelmäßig gründlich Hände zu waschen. Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es beim Gesundheitsministerium im Internet unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/.
Öffnungen im Einzelhandel: Stadtverwaltung berät und kontrolliert
Seit Montag, 20. April, gelten nach der entsprechenden Notbekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung für Ladengeschäfte und den Einzelhandel weitere Auflagen, um Infektionen mit dem Corona-Virus vorzubeugen. Zu den Neuerungen gehört unter anderem, dass der Abstand von 1,5 Metern zwischen Kundinnen und Kunden ebenso sicherzustellen ist wie ein Mundschutzgebot, das ab nächster Woche verpflichtend gelten soll. Ebenso müssen Hygiene- und Parkplatzkonzepte erarbeitet werden. Die Ordnungsbehörde der Stadt Erlangen wird vermehrt Kontrollen durchführen, die Konzepte prüfen und den Einzelhandel beraten.
Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert. So dürfen beispielsweise seit 20. April Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen, ab 27. April dann Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings verbunden mit einer Beschränkung der maximal zulässigen gleichzeitig anwesenden Kundenanzahl. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.erlangen.de/corona.
Bürgertelefon bis Freitag erreichbar
Das Bürgertelefon der Stadt steht weiterhin unter der Rufnummer 09131/866-866 zur Verfügung – bis einschließlich Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr, am Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Nach dem Wochenende am Montag sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder von 8:30 bis 16:00 Uhr erreichbar. Wie gewohnt gibt das Bürgertelefon Auskunft zu allen die Stadtverwaltung betreffen-den Maßnahmen und Entscheidungen. Es erfolgt keine medizinische Beratung.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt auch auf die „Corona-Hotline“ der Bayerischen Staatsregierung hin: Sie ist täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 089/122 220 zu erreichen. Sie dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen.
Neueste Kommentare