Forchheimer Kellerwald bleibt für Fahrzeugverkehr geöffnet
Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Forchheim teilt mit, dass die Sperrung des Forchheimer Kellerwaldes für den Fahrzeugverkehr ab Freitag, den 01. Mai 2020 nicht vollzogen wird, damit Kund*innen der Kellerwaldgaststätten auch weiterhin mit Pkw bzw. motorisierten Zweirädern Essen zum Mitnehmen abholen können.
Aufgrund der Verbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ und der damit verbundenen Untersagung von Gastronomiebetrieben jeder Art, ausgenommen der Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen (2. BayIfSMV vom 16. April 2020) bleibt es bis auf weiteres bei der „Winterregelung“ des Kellerwaldes. D.h., die hier in den Sommermonaten sonst übliche Fußgängerzone wird nicht in Kraft gesetzt. Grund hierfür ist, dass es dadurch erleichtert wird, Essen auf den Kellern abzuholen.
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