Aus der Bamberger Leserpost: „Straßen für Menschen“
Menschen benötigen Platz, wenn sie sich bewegen. Beengte Verhältnisse sorgen nahezu immer für ein Gefühl der Beklemmung. In Zeiten der Corona-Pandemie gilt dies besonders (siehe auch www.vcd.org/service/presse/pressemitteilungen/strassen-fuer-menschen-oeffnen-sicheren-fuss-und-radverkehr-staerken und www.fuss-ev.de/?view=article&id=779:corona-distanz-durch-fahrbahn-gehen&catid=83!).
Historisch bedingt, sind viele der Bamberger Gehsteige deutlich schmaler als es die heute gültigen baulichen Regelwerke vorsehen. Den gebotenen Abstand zu anderen einzuhalten, ist nahezu unmöglich, ohne auf die Fahrbahn auszuweichen.
Umso unverständlicher ist daher, daß die Bamberger Verkehrsbehörden noch eindeutige Rechtsvorschriften mißachten und damit für zusätzliche und noch knapper bemessene Engstellen sorgen. So dürfen benutzungspflichtige Radwege und Kfz-Stellplätze auf Gehsteigen nur angeordnet werden, wenn ausreichend Raum für ungehinderten Begegnungsverkehr auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen verbleibt. Die geltenden Regelwerke definieren den erforderlichen Querschnitt, der freizuhalten ist, auf ein Regelmaß von mindestens 2,50 m. Bei stärkerem Fußgängeraufkommen ist ein höherer Wert anzusetzen. Nur an unvermeidbaren kurzen Engstellen darf unter Wahrung der Verkehrssicherheit auf 2,20 m reduziert werden (www.mobilogisch.de/41-ml/artikel/197-fehlende-anordnungen-gegen-gehwegparker.html).
Zwei extreme Beispiele für die Mißachtung dieser Vorgaben sind der Regensburger Ring und der Mittlere Kaulberg. Der markierte Radweg entlang der Nordtangente beläßt über eine weite Strecke einen kaum 1 m breiten Gehweg, welcher, wie kürzlich noch zu besichtigen, in Wahlkampfzeiten durch zahlreiche Werbeplakate zusätzlich eingeschränkt wird. Auf der Verbindung ins Berggebiet verbleibt zwischen auf dem Gehsteig parkenden Kraftfahrzeugen und Hauswand oft kaum ausreichend Platz für einen einzelnen Menschen. An Kinderwagen oder Rollstuhl ist gar nicht zu denken.
Ähnliche Beispiele finden sich viele in der Stadt. Überdies wird rücksichtsloses Parken auf nicht hierzu freigegebenen Gehsteigen, wie immer wieder zu beobachten, von Polizei und städtischer Parküberwachung großzügig geduldet (siehe auch www.fuss-ev.de/planung-regeln-sicherheit?view=article&id=338:alleshalbsoschlimm&catid=50:gehwege-und-gehwegnetze!). Fußgänger, auch Kinder, sind immer wieder genötigt, die Fahrbahn zu benutzen. Ausreichender Abstand zu anderen Passanten bleibt vielfach schöner Wunschtraum.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
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