Wieder Storchenpaar in Oberkonnersreuth
Der Weißstorch gehörte einst zu den weitverbreiteten Brutvögeln in Europa. Nach einem starken Rückgang des Bestandes Ende der 1970er Jahre, hat sich die Population des Vogels dank eines Artenhilfsprogramms in den letzten Jahren wieder deutlich erholt. Auch in Oberkonnersreuth brütet schon seit Jahren regelmäßig ein Storchenpaar mit gutem Erfolg. Denn nachdem 2017 und 2018 jeweils drei Jungstörche ausgeflogen sind, waren es im vergangenen Jahr sogar vier junge Störche.
Dennoch gibt es unverändert viele Gefährdungen für den Weißstorch. Direkte Verluste werden unter anderem durch die Verdrahtung der Landschaft verursacht. Viele der bei uns verunglückten Weißstörche sind das Opfer von Stromschlag an den Masten der Überlandleitungen. Eine weitere Gefahr für die Storchenpopulation stellen die deutlich verschlechterten Ernährungsbedingungen dar. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern, Tümpeln oder Wiesengräben und die Regulierungen von Flüssen sowie die intensiver werdende Nutzung von Grünland schmälern die Überlebenschancen der Storchenbrut.
In den letzten Jahren ist eine weitere Gefährdungsursache hinzugekommen, nämlich das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten. Dies kann dazu führen, dass die Altvögel in Panik das Gelegen oder die Jungvögel verlassen. Die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden die Beute von Greifvögeln.
Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich heuer wieder ein Storchenpaar eingefunden. Zum Schutz seines Lebensraumes sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe des Storchenhorstes im Ortskern von Oberkonnersreuth während der Brutzeit von Anfang April bis Ende August unterbleiben. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zum Storchenhorst eingehalten werden. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks ist ein Abstand von mindestens 600 Meter einzuhalten.
Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt gemäß Bundesnaturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig hiervon sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise bedürfen der Genehmigung durch das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bayreuth.
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