AfD fordert „Rückerstattung von Kinderbetreuungsgebühren“

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert die Staatsregierung auf, einen Ausgleichsfond zur Rückerstattung der Krippengebühren, Kindergartengebühren, Hortgebühren sowie Kosten für Tagesmütter an die Eltern ab dem 16. März 2020, während der Corona-Krise bis der Wiederöffnung der Kinderbetreuung- und Bildungseinrichtungen einzurichten.

Am 16. März 2020 wurden in ganz Bayern jede Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtung geschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Viele Eltern stehen seitdem vor der schwierigen Aufgabe, Kinderbetreuung und Beruf in dieser Zeit vereinbaren zu können. Viele Eltern müssen ihre Arbeitszeit reduzieren oder unbezahlte Urlaubstage nehmen, um ihre Kinder betreuen zu können, da aus verständlichen Gründen auch die Großeltern zur Betreuung der Kinder ausfallen. Daraus resultieren große finanzielle Einbußen für die Familien.

Trotz alledem müssen die Eltern jeden Monat für die Kita- oder Kinderbetreuungsbeiträge aufkommen, obwohl sie ihre Kinder selbst betreuen müssen, sofern sie nicht zu den Eltern gehören, die ihre Kinder in die Notfallbetreuung geben können.

„Dies ist insgesamt für alle betroffenen Eltern ungerecht. Insbesondere Alleinerziehende und Geringverdiener werden hierdurch hart getroffen“ sagt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Jan Schiffers (AfD, Bamberg).

Aus diesem Grund fordern wir die Bayerische Staatsregierung zur Schaffung eines Ausgleichsfonds auf, der während der Corona-Krise und der Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen, aus dem den Eltern die Kinderbetreuungsbeträge zurückerstattet werden, welche die 100 Euro Kinderbetreuungs- und Krippengeld übersteigen. Diejenigen, die kein Krippengeld erhalten und dennoch während der Schließung Gebühren für die Krippenbetreuung bezahlen, sollen den gesamten Gebührenbetrag durch den Fond zurückerstattet bekommen.

„So kann die derzeitige missliche Lage der betroffenen Eltern korrigiert werden“, so Schiffers.